Das, was Annalena Baerbock da fabriziert hat sind „Fake-News light":

 

Nach dem Aufschrei um den geschönten Lebenslauf von Annalena Baerbock, hätte das Buch „Jetzt: Wie wir unser Land erneuern“ nie veröffentlicht werden dürfen, ohne dass es vorher aufgrund der Erfahrungen mit ihrem im Lebenslauf nochmals eingehend redigiert wird. Das gilt umso mehr, wenn man Aufbruchstimmung entfalten will, das Buch dann aber alte Weisheiten enthält, die irgendwo abgeschrieben sind. Ob das eine Urheberrechtsverletzung im strengen Sinne ist, ist völlig irrelevant. Es geht darum, dass man sich nicht Dinge, in dem Fall Wörter und Gedanken aneignet, die nicht von einem selbst sind und das dann auch nicht kenntlich macht. Schon in der Antike war verpönt, „alten Wein in neuen Schläuchen“ zu präsentieren.

 

Mit einem vorschnellen Statement macht der sog. „Promi-Anwalt“ Christian Schertz die Sache nur noch schlimmer, indem er erklärte: „Ich kann nicht im Ansatz eine Urheberrechtsverletzung erkennen, da es sich bei den wenigen in Bezug genommenen Passagen um nichts anderes handelt, als um die Wiedergabe allgemein bekannter Fakten sowie politischer Ansichten. …“. Schertz' Lehrmeister, in dessen Kanzlei RA Schertz groß geworden ist, sah sich bemüßigt, dem Statement Schertz zu widersprechen. gegenüber dem Focus sagte der ehemalige Medienpapst RA Hertin: „Die Textstelle von Seite 219 in dem Buch von Frau Baerbock, in der sie den US-Wissenschaftler Michael T. Klare zitiert, ohne ihn als Quelle zu nennen, ist eine klare Verletzung des Urheberrechts. Da besteht überhaupt kein Zweifel.“ Eine deutliche Klatsche gegen Schertz.

 

 

Es ist ziemlich genau drei Jahre her, als wir das erste Mal darüber berichteten, dass Joachim Löw schlecht beraten ist. Weil İlkay Gündoğan und Mesut Özil bei der gleichen Sportmarketingfirma beraten wurden, schleppte Löw das Problem Gündoğan /Özil hinein in die Weltmeisterschaft und war mit der deutschen Mannschaft schon nach kurzer Zeit ausgeschieden [siehe: https://www.lawinfo.de/index.php/8-ausgewaehlte-rechtsgebiete/allgemein/651-falsche-berater-der-anfang-vom-ende-des-joachim-loew).

In dem vorliegenden Fall geht es um die Maskenaffäre. Immer mehr Politiker oder politiknahe Personen fallen dadurch auf, dass sie im Rahmen der ersten Corona-Welle ihre Verbindungen und Beziehungen dazu genutzt haben, große Mengen Masken einzukaufen und an irgendwelche staatlichen Stellen zu veräußern, weil hier sich ein großer Bedarf ankündigte. Zu diesen Personen gehört auch Frau Andrea Tandler. Sie soll Provisionen in Millionenhöhe erhalten haben. Andrea Tandler hat, wie die anderen Politiker, die in der Maskenaffäre namentlich benannt werden, bis Februar 2020 noch nie etwas mit Masken oder ähnlichen Geschäften zu tun gehabt. Der Internetauftritt von Frau Andrea Tandler unter ihrer Firmenbezeichnung „Pfennigturm“ ist eine eher lausige Selbstdarstellung. Die Eigenwerbung stellt sich zwar als professionell hin, ist es aber nicht. Das Einzige, das Andrea Tandler letztlich vorweisen kann ist der Umstand, dass sie die Tochter des Herrn Gerold Tandler ist, der als CSU-Politiker einen gewissen Bekanntheitsgrad erreicht hat und schließlich über seltsame Privatkredite und unter Verdacht stand eine uneidliche Falschaussage in einem Prozess wegen Steuerhinterziehung gegen Eduard Zwicks Sohn Johannes begangen zu haben. Verurteilt wurde Herr Tandler deswegen schlussendlich nicht, nachdem er zuvor eine Geldauflage von 150.000 € beglichen hat.

 

Es scheint, als würde unseriöses Verhalten in der Familie Tandler zu Hause sein.

 

Jetzt gibt es drei Theorien:

Der Aufsichtsrat tut nach außen das, was er tun muss. Er hat vergangene Woche offiziell Schadensersatz von Martin Winterkorn, Robert Stadler und den Vorständen der anderen Motorenmarken verlangt. Damit entgeht der Vorstand zum einen den Vorwurf, die Schuldigen des Dieselskandals nicht belangt zu haben, zum anderen geht es um Geld. Hinter den Kulissen sollen Winterkorn und Stadler geschont werden. Ihnen wird bislang nur Fahrlässigkeit, nicht aber grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorgeworfen. Warum? Es geht um die D&O-Versicherung der Manager, deren Haftpflichtversicherung. Diese tritt aber nur für Ansprüche ein, die fahrlässig, also nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich dem Konzern zugefügt worden sind. Muss die Versicherung einspringen, schont es das Vermögen der Herren Winterkorn und Stadler. Ob diese Argumentation am Ende so durchzuhalten ist, ist fraglich, weil in den Strafanklagen gegen Winterkorn und Stadler den Herren Vorsatztaten vorgeworfen werden.

Dafür kann Martin Winterkorn zunächst einmal nichts. Der Prozess gegen den VW-Boss, wegen millionenfacher Dieselmanipulation, soll nun nicht wie ursprünglich geplant am 25.02. diesen Jahres beginnen, sondern erst am 20.04.2021. Begründet wurde die Verzögerung vom Landgericht Braunschweig damit, dass ein jetziger Prozessbeginn möglicherweise kontraproduktiv zu den politischen Beschlüssen zur Senkung der Infektionszahlen Covid-19 sei. Es sei daher sachgerecht, den Prozess erst im Frühjahr beginnen zu lassen.

 

Das dürfte unabhängig davon ganz im Interesse von Martin Winterkorn sein, denn der arbeitet anscheinend beharrlich an einem generellen „Prozess-Attest“. Anfangs ließ er das Gericht wissen, er habe einen „bösen Fuß“. Jetzt will er sich einer Hüftoperation unterziehen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass dieses Manöver auch dazu dient zu verhindern, dass das Gericht klären kann, ob nicht nur der Fuß des Managers „böse“ und er millionenfach schuldig ist.