Nicht selten landen persönliche Fotos und Videos unerwünscht im Netz. Nicht nur der Arbeitgeber, die ganze Welt kann sich nun ein „Bild“ von einem machen. Wer das nicht will, kann auch noch nachträglich dagegen vorgehen.

Grundsätzlich dürfen Bilder und Videos nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen veröffentlicht werden. Das garantiert zum einen das Persönlichkeitsrecht am eigenen Bild als auch das Recht auf informelle Selbstbestimmung (Recht, was mit Personen bezogenen Daten geschieht). Ein Betroffener kann die Entfernung bzw. die Löschung der ganzen Seite verlangen, wenn die Veröffentlichung ohne sein Einverständnis erfolgt ist und die betroffene Person auf dem Video oder Bild nicht nur „Beiwerk“ ist. Wer sich darum nicht selbst kümmern will, kann einen spezialisierten Anwalt beauftragen. Wir haben bereits eine Reihe von Löschungs- und Unterlassungsansprüchen für die Mandantschaft durchgesetzt. d9/d16624