Ausnahmsweise geht es hier nicht um die Klagen wegen Wahlbetrugs. Das kommt vielleicht auch noch. Die Klage Donald Trumps wegen Betrugs gegen Hillary Clinton war nach Ansicht der Richter so abstrus, dass ein Richter in den USA gegen Donald Trump eine Geldstrafe verhängt hat mit der Begründung: „Kein vernünftiger Anwalt hätte sie eingereicht“.

 

Die Geldstrafe erging auch gegen seine Anwältin Alina Habba. Der Richter sah in dem Vorgehen von Trump ein „anhaltendes Muster des Missbrauchs der Gerichte“.

 

In Deutschland gibt es so etwas Ähnliches auch aber in viel geringerem Ausmaß. Wer beispielsweise beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde einreicht, die mutwillig ohne Aussicht auf Erfolg das Gericht „verstopft“, kann zu einer Missbrauchsgebühr „verknackt“ werden. Die Voraussetzung hierfür ist schlicht, dass die Einlegung der Verfassungsbeschwerde einen Missbrauch darstellt (vgl. § 34 II BVerfGG).

 

Nach ständiger Rechtsprechung heißt das, die Verfassungsbeschwerde ist offensichtlich unzulässig oder unbegründet. Mit anderen Worten: Ihre Einlegung ist als völlig aussichtslos anzusehen. Ein Missbrauch liegt damit also vor, wenn die Verfassungsbeschwerde substanzlos ist oder wenn die äußere Form der Beschwerde beleidigenden oder verletzenden Charakter hat und Sachlichkeit vermissen lässt. Das Verhalten des Verfahrensbevollmächtigten ist dabei dem Beschwerdeführer zuzurechnen. Entsprechend können die Kosten sowohl dem Beschwerdeführer als auch dessen Rechtsanwalt auferlegt werden.

 

Diese „Voraussetzung“ wird jedoch kritisiert. Teilweise wird gefordert, dass das Gericht die entsprechenden Entscheidungskriterien in einer Art Katalog deutlich machen solle, um Willkür vorzubeugen. Alternativ wäre auf Grund der derzeit geringen Anzahl auferlegter Missbrauchsgebühren wohl eher an eine Festlegung bestimmter Fallgruppen zu denken.

 

Hintergrund der Missbrauchsgebühr ist der Gedanke, dass das Bundesverfassungsgericht durch völlig überflüssige aussichtslose Verfassungsbeschwerden in der Erfüllung seiner eigentlichen Aufgaben behindert wird und dadurch den notwendigen Grundrechtsschutz nur verzögert gewährleisten kann.

 

[Quellen: BVerfG, Beschluss vom 22. Juli - 2 BvR 648/22 m.w.N.; Schlaich/Korioth, Das Bundesverfassungsgericht, Rn. 75 (12. Auflage 2021); Zuck/Eisele, Das Recht der Verfassungsbeschwerde, Rn. 1018 ff. (6. Auflage 2022); Wegen „Missbrauchs der Gerichte“ Trump muss knapp eine Million Dollar Geldstrafe zahlen, in: Der Spiegel, URL: https://www.spiegel.de/ausland/donald-trump-muss-nach-abgewiesener-klage-knapp-eine-million-dollar-geldstrafe-zahlen-a-de705cc4-2611-4028-b00b-4f56bed873fa (Stand: 20.01.2023).]