Die Debeka-Versicherungsgruppe meldet, dass sie erstmals Corona als Grund für eine Berufungsunfähigkeit verbunden mit einer Invalidenrente anerkannt hat. Die Versicherungsgruppe hatte in 2021 in 6 Fällen zuerkannt. In der Regel wird Berufsunfähigkeit in Zusammenhang mit Lebensversicherungen abgeschlossen.

 

Long-Covid und Post-Covid werden die Gesellschaft vermutlich noch nachhaltig belasten. Hinzu kommt, dass eine Covid-19-Infektion im Nachhinein auch zu psychischen Erkrankungen führen kann.

 

Psychische Erkrankungen sind der Hauptgrund für eine Berufsunfähigkeit gefolgt von Krebserkrankungen und dann von Bewegungseinschränkungen an Rücken und Gliedmaßen (Gelenken). Eine Berufsunfähigkeit kann vorliegen, wenn ein Versicherter aus gesundheitlichen Gründen in seinem aktuellen Beruf voraussichtlich für länger als 6 Monate nur noch 50% oder weniger arbeiten kann.

 

Vermutlich ist eine Vorerkrankung mit Covid-19 bei einer Gesundheitsprüfung im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung mitzuteilen. Sonst kann der spätere Versicherungsschutz (genau aus diesem Grund) entfallen.