Vor dem Landgericht und Oberlandesgericht haben die Gerichte dem Rechtsdienstleister Myright die besondere Sachkunde abgesprochen (wurde von Myright nicht ausreichend nachgewiesen). Um wohl nicht die Schweizer Kunden leer ausgehen zu lassen, hat der Bundesgerichtshof jetzt die Abtretung als wirksam bezeichnet.

 

Myright treibt gegen eine Provision von 35 % im Erfolgsfall Schadensersatz für tausende Dieselbesitzer ein. Myright hat sich hierbei auf Kunden aus der Schweiz und Slowenien spezialisiert und darf jetzt vor deutschen Gerichten Klagen.

 

[BGH, Urteil vom 13.06.2022, Az.: VIa ZR 418/21]