VW stellt sich in der Masse darauf ein, auch bei einer endgültigen Niederlage vor Gericht erfolgreich aus der Dieselaffäre herauszukommen.

 

Und das geht so: In der Regel gewähren die Gerichte VW-Kläger und Schadensersatz dergestalt:  Rückgabe Ihres Fahrzeuges gegen Erstattung des Kaufpreises und der Anrechnung einer Nutzungsentschädigung. Der anrechenbare Nutzungsausgleich bemisst sich nach den gefahrenen Kilometern. Je mehr Kilometer, desto weniger ist der Rückkaufswert. Da ein Dieselfahrer das Fahrzeug in der Regel bis zu seiner Rückabwicklung weiter nutzt und bis dahin Jahre vergehen können, steigt die Zahl der gefahrenen Kilometer. Irgendwann wird es dann wirtschaftlich uninteressant. Wir haben zwar für eine Reihe der Mandanten erreichen können, dass ein Nutzungsvorteil nicht abgezogen werden muss, doch spricht ein Großteil der Gerichte diesen Volkswagen zu. Je länger jemand zuwartet, desto weniger ist der Rückabwicklungsanspruch wert!

 

Ganz schlimm dran und bemitleidenswert sind diejenigen, die auf Anraten einiger Großkanzleien und auf Anraten des ADAC der Musterfeststellungsklage beigetreten sind. Bis da ein Ergebnis zu erwarten ist, sind die meisten Autos nichts mehr wert. In den nächsten ein bis zwei Jahren ist hier kaum mit einer Entscheidung zu rechnen. Volkswagen freut sich darüber. Denn jeden Tag werden weitere Kilometer gemacht und das ein oder andere Fahrzeug fährt noch im besten Fall auf einen anderen Diesel drauf.

Man kann nur anraten: Dieselkäufer nehmt Eure Rechte wahr!

Eine Ersteinschätzung in der Kanzlei nehmen vor Rechtsanwalt Oliver Hirt und Rechtsanwalt Rafael Fischer, Telefon 07531/5956-10 oder über E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!