Objektivität nicht ausgeschlossen, erklärte das Landgericht Stuttgart Ende April 2019 bezüglich eines Einzelrichters, der für eine Reihe von Dieselklagen beim Landgericht Stuttgart zuständig war. Der Richter hatte in der Vergangenheit Porsche in zwei Verfahren zu Schadensersatz verurteilt.

Die Ehefrau hatte vergangenes Jahr als Halterin und Eigentümerin eines Dieselfahrzeuges gegen die VW AG Klage erhoben, weil der in dem Fahrzeug verbaute Motor EA 189 mit einer Betrug Software ausgestattet war. Dieser Umstand berechtigt zu Zweifeln an der Objektivität des Richters. Unterm Strich wird das Porsche und VW aber nichts nützen, da auch eine Reihe unbefangener Richter die Konzerne verurteilen.