Verhandlungsbeginn im Strafprozess gegen den Ex-Chef von Audi Rupert Stadler und drei weitere Audi-Bosse ist am 30.09.2020 vor dem Landgericht München. Verhandelt werden soll die nächsten zwei Jahre immer Dienstag und Mittwoch an insgesamt 181 Verhandlungstagen. Ende Dezember 2022 könnte dann ein Urteil gegen zwei Ingenieure, den Motorenentwickler Wolfgang Hartz und Rupert Stadler ergehen. Die Anklage der Staatsanwaltschaft München II soll 92 Seiten umfassen. Es geht um „Betrug zu Lasten von Verbrauchern, mittelbare Falschbeurkundung sowie strafbare Werbung“. Gerade deswegen verklagen wir in Audi-Prozessen, in denen der Fahrzeugkäufer den Audi Ende 2015 gekauft hat, in der Regel Rupert Stadler mit. Denn ihm wird vorgeworfen, seit Kenntnis der Abgas-Manipulation bei Audi-Dieselmotoren nicht gehandelt zu haben, insbesondere den Verkauf der Fahrzeuge nicht unterbunden haben (hier: Strafbarkeit durch Unterlassung).

Bislang bestreitet Stadler auch in den Zivilprozessen ein Verschulden und eine Haftung. Wir haben nunmehr beantragt, Rupert Stadler vorzuladen an einem der Verhandlungstage, die nicht Dienstag oder Mittwoch sein sollten.