Das LAG Berlin-Brandenburg nimmt alten Menschen die Würde und "tötet" die Eigenständigkeit (mit Hilfestellung) einer ganzen Generation

Viele alte Menschen wollen solange wie möglich zu Hause leben und keines falls in ein Heim. Wer schon in einem Heim war, kann das durchaus nachvollziehen. Viele Ältere, die alleine wohnen, greifen in solchen Fällen, wenn sie auf Unterstützung angewiesen sind, auf Pflegekräfte aus dem Ausland zurück. Das ist dann eine 24-Stunden-Pflegekraft, die aus dem europäischen Ausland für einige Wochen zum Pflegebedürftigen kommt und dort auch wohnt und verköstigt wird. Sie muss dafür die Pflegeperson pflegen, einkaufen, kochen usw.

 

Für den Betroffenen oder die Familie war dies bislang noch gerade so finanzierbar. Im Schnitt kostet eine solche Kraft im Monat € 2.500,00. Der Betrag wird an eine ausländische Firma bezahlt, die dann die Pflegekraft stellt, beispielsweise aus Bulgarien. Diese Person bekommt dann von der Monatspauschale € 1.500,00 bis € 2.000,00 Lohn. Das ist in der Regel mindestens das fünf- bis zehnfache, was eine solche Kraft im Heimatland verdienen kann.

 

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg versucht nun diese Praxis zu zerstören. Man könne in solchen Fällen nicht 30 Wochenstunden für Betreuungsentgeld ansetzen, man müsse vielmehr für jeden Tag 24 Stunden ansetzen. Bei sieben Tagen in der Woche sind das 168 Wochenstunden, im Monat 672 Stunden. Wenn man nun den Mindestlohn zu Grunde legt, kommt man schon einmal auf € 8.064,00. Dann kommen noch Nachtzuschläge usw. hinzu, so dass das Landesarbeitsgericht einer Bulgarin einen Monatslohn von bis zu € 10.000,00 zuerkannt hat. Damit verdient die Bulgarin etwa das 100-fache was in Bulgarien üblich ist.

 

Aber auch in Deutschland sind solche Monatsvergütungen nicht üblich. Geschäftsführer von mittelständigen Betrieben kommen vielleicht auf € 8.000,00 monatlich, Ingenieure auf € 5.000,00 - bis € 6.000,00. Nur Piloten verdienen mehr!

 

Das Landesarbeitsgericht hat eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen.

 

Das Landesarbeitsgericht hat dieses Urteil ganz bewusst gefällt und weiß auch um die Rechtsfolgen für die Generation, die jetzt in den Ruhestand geht und solange als möglich selbst bestimmt wohnen möchte. Das LAG-Urteil verhindert dies aber, wenn jemand auf Hilfe Dritter angewiesen ist. Die wird jetzt unbezahlbar.

 

Das Urteil ist deshalb völliger Unsinn, weil so gut wie niemand mehr solche Kräfte bezahlen kann. Selbstverständlich wird die Bulgarin auch gar keine Stelle mehr erhalten. Das Geld, das ihnen die Richter des LAG zuerkannt haben, wird sie nie wieder verdienen.

 

Was das LAG nicht berücksichtigt hat, dass Kost und Logi frei sind, dass diese Personen bei der Pflegeperson wohnen und durchaus freie Stunden haben, sie sind lediglich bereit, wenn der zu Pflegende Hilfe braucht.

 

Das Urteil des LAG will die Realität aushebeln und gewährt einen Arbeitnehmerschutz, wo es in diesem Umfang nicht gerechtfertigt ist.

 

Es bleibt zu hoffen, dass der Staat gegen solche „Missbrauchsurteile“ vorgeht und neue gesetzliche Regeln schafft oder wenigstens für die Kosten aufkommt, denn so viele Heimplätze gibt es gar nicht, wie jetzt Personen als Folge des Urteils ins Heim umziehen müssten.

 

[LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.09.2022, Az. 21 Sa 1900/19]