Aktuell zu beobachten beim Anwalt des Altkanzlers Schröder. Wegen seines ungeschickten Agierens und der zögerlichen Haltung gegenüber seinem Freund „Puttin“ hat der Haushaltsausschuss des Bundestages dem Altkanzler die Privilegien „geschrödert“.

 

Zwischenzeitlich hat sich Schröder von dem Aufsichtsratsposten Rosneft und Gazprom distanziert, aber erst nachdem der Druck auf ihn immer größer wurde und der Ukrainekrieg schon mehrere tausend Opfer gefordert hat. Sein Anwalt Michael Nagel bezeichnet die Kürzung als verfassungswidrig und besteht auf Fortsetzung der Apanage. Der Umgang mit seinem Mandanten sei „würdelos“.

 

Jetzt sagen viele: Poltern gehört zum Geschäft. Richtig.

 

Wenn das geschieht, sollte das aber auch Substanz haben. Wenn nicht, ist der öffentliche Vortrag des Kollegen würdelos. Es ist bislang nicht ersichtlich, weshalb die Bezahlung von Schröders Bürokosten Verfassungsrang haben sollte. In der Verfassung steht dazu nichts. Im Gesetz auch nicht. Wenn ein Altkanzler noch ab und zu die Bundesrepublik repräsentieren muss und für öffentliche Auftritte und Reden verpflichtet wird, soll er entsprechend ausgestattet sein, damit er seine Rede nicht im Copy-Shop vervielfältigen muss. Das kann aber wohl kaum gelten, wenn ein Altkanzler in Bockigkeit oder Senilität beleidigend gegen jegliche Interessen verstößt und dann noch mit Beharrlichkeit. Der hier poltert, wird zum Poltergeist. Rechtsanwalt Nagel tut damit seinem Mandanten keinen Gefallen und sich erst recht nicht.