Die staatliche Auszahlung einer Soforthilfe für Betriebe und Selbständige in der Corona-Krise hat wohl auch eine Reihe von Betrügern angezogen. Geschätzt werden Schäden von mehr als 30 Millionen Euro für betrügerisch erlangte Subventionshilfen. Die meisten sind ehrlich. Von 430.000 genehmigten Anträgen von Solo-Selbständigen und Kleinunternehmen ist die Anzahl der Betrüger gering. Die vorgenannten Zahlen betreffen das Land Nordrhein-Westfalen. In anderen Ländern sieht es aber ähnlich aus.

 

Wer sich in Krisenzeiten aus dem Topf für Bedürftige bedient, handelnd moralisch gleich übel wie der, der die Spendenkasse für arme Menschen plündert. Ist unsere Strafpraxis vielleicht generell zu lasch?

 

In der Gesellschaft nimmt man solche Straftaten oftmals als Begleitübel hin. Haftstrafen drohen den Tätern in den wenigsten Fällen. Bis man in Deutschland eine Haftstrafe absitzen muss, muss man schon fast jemanden umgebracht haben, sagen viele. So ganz falsch ist das nicht. Um eine Disziplin bei bestimmten üblen Straftaten zu erlangen, die nicht gleich mit Höchststrafen bewährt sind, sollte man das Instrument der Haftstrafe vielleicht doch gesondert in den Vordergrund rücken.

 

Es ist zu überlegen, ob man für bestimmte oder alle Straftaten nicht ein besonderes Merkmal vorsieht, bei dessen Erfüllung in jedem Fall eine Haftstrafe droht. Das wäre bei Rohheitsdelikten, Vergewaltigung, Betrug in großem Umfang, bei der Begehung von Straftaten, bei denen dem Schuldner klar ist, dass er die Schuld nie begleichen werden wird oder wer Notsituationen ausnutzt um sich zu bereichern, mögflich. Solche Taten sollte immer zusätzlich an einem besonderen strafschärfendem Merkmal gemessen werden:

Ist eine Tat aus der Gesamtschau als „besonders verwerflich“ zu bewerten, sollte lediglich eine unbedingte Haftstrafe (ohne Bewährung) ausgesprochen werden, auch wenn es nur zwei Monate, vier Monate oder sechs Monate wären. Die Disziplinierung wäre durch die Abschreckung verhältnismäßig hoch. Ich bin mir sicher, dass nach zwei bis drei Jahren Praxisanwendung die Strafrechtsstatistiken anders aussehen würden wie heute. Ein Intensivtäter würde eingesperrt werden, wenn er Unsinn macht und nicht so, wie es im Moment in Deutschland Alltag ist. Intensivtäter sind nicht selten ein Dutzend mal vorbestraft und haben trotzdem noch keine Gefängnisstrafe erfahren, immer nur Androhungen.

 

Und warum müssten nicht Gefährder und Intensivtäter generell eine Fußfessel tragen?

 

Auch das könnte die Statistiken positiv beeinflussen. Noch wichtiger: Täter von Straftaten abhalten.