Immer mehr Ermittlungsverfahren werden (einfach) eingestellt.

 

Das Statistische Bundesamt hat mitgeteilt, dass im vergangenen Jahr fast fünf Millionen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft abgeschlossen wurden. Die meisten Ermittlungsverfahren werden von den Polizeidienststellen eingeleitet und dann an die Staatsanwaltschaft weitergereicht. Ein Teil der Verfahren wurde von den Staatsanwaltschaften selbst durch Steuer- und Zollverhandlungsstellen sowie Verwaltungsbehörden eingeleitet. Dabei endeten fünf der Verfahren mit einer Anklage bzw. mit einem Strafbefehlsantrag. Ein Großteil wird mit dem Argument eingestellt, das der Tatnachweis nach Aktenlage nicht mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit geführt werden könne. Allerdings ist diese Ansicht zum Teil dehnbar „Gummi“. In diesem Bereich verstecken sich viele Straftaten, die einfach nicht ordentlich zu Ende ermittelt werden.

 

Da liegt aber eine große Gefahr für den Rechtsstaat. Wenn die Prüfung von Hauptverfahren bzw. die Vermeidung von Anklagen dem Arbeitsdruck zum Opfer fällt, ist sie ein gefährliches Signal. Bei Kleinstkriminalität mag das noch vertretbar sein, aber nicht bei dem Verdacht von Sexualdelikten und größeren Kapitaldelikten. Gerade bei komplizierten Wirtschaftsstraftaten ist oftmals zu beobachten, dass es den Behörden zu kompliziert erscheint, einem Betrüger tatsächlich das Handwerk zu legen. Viele komplizierte Wirtschaftsstraftaten können sogar darauf hoffen, dass das Verfahren am Ende wegen der vielen Unsicherheiten (ggf. gegen eine Geldauflage) eingestellt wird.

 

Dieser Trend sollte schnellstens umgekehrt werden, wenn der Staat weiterhin ernst genommen werden soll.