Mitte Juni hatte auf dem Gardasee ein deutscher Motorboot-Fahrer nachts ein anderes Boot gerammt, deren Insassen danach tot waren. Der Unfallverursacher soll weitergefahren sein, ohne sich um die Opfer zu kümmern. Seiner Darstellung nach hat er den Unfall nicht bemerkt. Der Urlauber ist zwischenzeitlich zurück nach Deutschland gereist. Die italienischen Medien haben in den letzten Tagen Videosequenzen gezeigt, aus denen ersichtlich ist, wie der Deutsche beim Anlegen des Bootes ins Wasser fällt. Es wurde die Vermutung geäußert, dass er zum Tatzeitpunkt ziemlich betrunken war.

 

Die italienische Staatsanwaltschaft hat zwischenzeitlich einen europäischen Haftbefehl erwirkt. Es stellt sich nun die Frage, ob Deutschland den mutmaßlichen Täter, der Deutscher ist, nach Italien ausliefert.

 

Vorliegend könnte das passieren, weil es sich um eine Straftat mit maßgeblichem Auslandsbezug handelt, die Tat selbst bzw. Handlung und der Erfolg sind vollständig in einem fremden Hoheitsgebiet eingetreten. Der Vorgang, wegen dem ermittelt wird, ist auch in Deutschland mit Strafe bedroht. Es könnte also zu einer Auslegung kommen, selbst wenn der Betroffene hiermit gar nicht einverstanden ist. Es kann sein, dass er „zur Verhandlung“ nach Italien muss und im Falle einer Verurteilung die Strafe dann in Deutschland abzusitzen ist.

 

Geregelt ist eine solche Fallkonstellation im IRG, dem Gesetz für internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Dieses Gesetz regelt die Auslieferung von Staatsangehörigen.

 

Der Täter soll sichj zwischenzeitlich selbst gestellt haben. Er wusste, was sonst passiert.