Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten von COVID-19-Tests (PCR- und Antikörper-Tests), ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, wenn von einem ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen ist. Die Kostenübernahme ist also kein Arbeitslohn. Diese Sichtweise vertritt auch die Finanzverwaltung in ihrem Fragen-Antworten-Katalog „Corona“ mit Stand vom 03.02.2021.