Immer mehr ältere Menschen können sich vorstellen, auch nach dem Berufsausstieg als Voll- oder zumindest als Teilzeitkraft weiterzuarbeiten. Sei es, weil die Rente finanziell nicht ausreicht oder um Tristheit oder gar Langeweile im Alter vorzubeugen.

 

Das gesetzliche Renteneintrittsalter steigt jährlich an. Wer aber mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen kann, kann mit Abschlägen vorzeitig in Rente gehen. Der Abzug beträgt dabei 0,3 Prozent monatlich. Durch unterschiedliche weitere Parameter ist der Unterschied der regulären Rente zur vorzeitigen Rente allerdings prozentual durchaus höher.

Wer aber mindestens 45 Beitragsjahre erreicht, darf sogar abschlagsfrei früher in Rente gehen.

 

Renten sind grundsätzlich einkommenssteuerpflichtig, wobei gewisse Freibeträge gelten. Der Rentenfreibetrag wird auf Grundlage des Jahres berechnet, in welchem die Rente erstmalig für das ganze Jahr bezogen wird. Die Höhe des, den Freibetrag festsetzenden, Prozentsatzes bestimmt sich hingegen nach dem Jahr des Renteneintritts. Zudem steht allen Arbeitnehmern der so genannte Grundfreibetrag zu. Dieser wird zum Rentenfreibetrag addiert.

 

Ergänzend dazu können Rentner seit 2023 beliebig viel Geld hinzuverdienen. Jeder zusätzliche Verdienst muss jedoch versteuert werden. Vor Erreichen der Regelaltersgrenze müssen außerdem alle Sozialabgaben abgeführt werden.

 

Steuerlich zahlt es sich zwar grundsätzlich nicht aus, mit Renteneintritt weiterzuarbeiten, in Kombination mit einer Teil- oder Frührente kann es sich, je nach individuellen Verhältnissen sowie Lebensumständen, dennoch lohnen.

 

[Quelle: „Früh-Rente? Teil-Rente? Weiterarbeiten? Diese Tabellen zeigen, was lukrativ ist“ von Frank Stocker in Welt, URL: https://www.welt.de/finanzen/plus246872276/Ruhestand-Frueh-Rente-Teil-Rente-Weiterarbeiten-Diese-Tabellen-zeigen-was-sich-lohnt.html (Stand 28.08.2023) m.w.N.]