Die FAZ berichtet in ihrem Artikel „Zwei zu Null fürs Thermofenster“ in ihrer Ausgabe vom 29.06.2021 quasi aus der mündlichen Verhandlung am Bundesgerichtshof. Nach dem Pressebericht hätten die Richter zwar noch kein Urteil gefällt, doch in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, „dass der Einsatz des Thermofensters allein noch kein Schadensersatzanspruch begründet“.

 

Das Thermofenster definiert danach einen bestimmten Temperaturbereich, in dem die Abgasreinigung regelmäßig abgeschaltet wird, weil dies dem Schutz des Motors dienen würde. Um welche Temperaturen es dabei geht, ist von Modell zu Modell unterschiedlich. Die uns vorliegenden Zahlungen zeigen, dass die Abgasreduzierung im normalen Straßenverkehr regelmäßig abgeschaltet ist. Da muss man sich fragen, ob der Bundesgerichtshof nicht eine politische Entscheidung treffen will und eine schützende Hand über die Autobauer legt. Wenn die gedachte Ausnahme zur Regel wird, dann ist das doch auch eine Manipulation. Nur weil man das offensichtlich betreibt, wird es doch noch nicht legal. Oder sind die Richter am Bundesgerichtshof zu wenig technikaffin? Sofort stürzen sich die Sprecher von Daimler auf die „Klagekanzleien“ und werfen diesen vor, unnötige Gerichte zu bemühen, um Geld zu scheffeln. Man kann es nicht oft genug sagen: hätten die Automobilindustrie nicht die letzten Jahre so massiv „beschissen“, dann wären auch viele Klagen gar nicht notwendig geworden. Vielleicht weil es von der Kapazität her überhand nimmt, versucht der Bundesgerichtshof möglicherweise einen Teil der Klagen mit dem Thermofenster zu erwürgen. Das macht die Sache aber nicht richtig.

 

Wenn dem so wäre, weshalb hat Daimler dann den USA mit den Behörden und Sammelklägern einen Milliardenvergleich geschlossen. Es geht um die gleichen Fahrzeuge, die auf dem deutschen Markt verkauft werden. Daimler weiß auch, dass es nicht nur um das Thermofenster geht. Anscheinend hat das Kraftfahrt-Bundesamt zwischenzeitlich fast ein halbes Duzend unterschiedliche Abschalteinrichtungen in Mercedes-Fahrzeugen entdeckt. Sind die Richter am Bundesgerichtshof überfordert?