Zum 1.1.2017 wird die sog. Düsseldorfer Tabelle angepasst. Dann gibt es erhöhten Kindesunterhalt.

 

Ab diesem Zeitpunkt steigt der Mindestunterhalt für jedes Kind bis Ende des sechsten Lebensjahres (= 1. Stufe) um sieben Euro von 335 € auf 342 € monatlich.

 

Von sieben bis zum Ende des zwölften Lebensjahres (= 2. Stufe) um neun Euro von 384 € auf 393 € monatlich.

 

Ab dem 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit (= 3. Stufe) um zehn Euro von 450 € auf 460 € monatlich.

 

Bei volljährigen Kindern kommt es auf den Bedarfsatz an. In der ersten Einkommensgruppe sind dies mit 527 € elf Euro mehr als bisher.

 

Die Bedarfssätze der 2.-5. Einkommensgruppe wurden um je 5 % erhöht, von der sechsten Einkommensgruppe bis zur zehnten erfolgte eine Anhebung um 8 %.