Getrennt lebende oder geschiedene Ehegatten können vom Familiengericht alles regeln lassen, was mit Vermögen, Unterhalt und Rentenversorgung oder mit Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder zu tun hat.

Vergeblich bemühte jedoch ein geschiedenes Ehepaar das Familiengericht und das Oberlandesgericht Bamberg, als es das Umgangsrecht des aus dem gemeinsamen Haushalt ausgezogenen Ehemannes mit den bei seiner Frau verbliebenen Hunden geregelt haben wollte. Das Gericht stellte klar, dass die geltenden Gesetze ein "Recht zum persönlichen Umgang" mit einem Tier nicht vorsehen. (OLG Bamberg Beschluß vom 10.06.2003 - 7 UF 103/03 - Q: MDR 2004, 37)