Bis der französische Hersteller Poly Implant Prothèse (PIP) für die Verwendung von minderwertigen Industriesilikon in Brustimplantaten zu Verantwortung gezogen werden konnte, war der Hersteller insolvent. Jetzt hat das zuständige Gericht in Frankreich (Toulon) festgestellt, dass der für den Materialprüfung zuständige TÜV Rheinland haftbar sei. Der TÜV Rheinland hatte die Silikonkissen vorschnell und ohne richtige Prüfung zertifiziert. Der TÜV Rheinland ist bereits 2017 zur Zahlung von etwa 60 Millionen Euro Schadensersatz an rund 1000 Geschädigte verurteilt worden. Allerding wurde das Urteil insoweit korrigiert, dass bei mehreren tausend Geschädigten nicht feststünde, ob bei ihnen das vom TÜV zertifizierte Modell eingesetzt wurde.

 

Seltsamerweise hatte schon der EuGH die Haftung dem Grundsatz nach bejaht, doch hat der deutsche Bundesgerichtshof dann eine Pflichtverletzung nicht gesehen. Abgesehen von der zwischenzeitlich möglichen Verjährungsfrage, kann es darauf ankommen, wo ein Geschädigter Klage einreicht.