Sowohl durch das VG Schleswig als auch das VG Regensburg wurden in diesem Jahr die Ausstellung von Vorlaufattests erzwungen, welche aufgrund der tierschutzunwürdigen Transporte verweigert wurden. Nachdem die Behörden das Vorlaufattest verweigerten, beantragten die Tiertransporter einstweiligen Rechtsschutz bei den jeweiligen Verwaltungsgerichten, die diesen mit nicht ganz nachvollziehbarer Argumentation stattgaben.

Zum Beispiel ist zum einen erforderlich, dass die Sache, hier also die Durchsetzung des Vorlaufattests, eilbedürftig ist. Zum anderen darf die Hauptsache grundsätzlich nicht vorweggenommen werden. Das bedeutet, dass eine endgültige Entscheidung grundsätzlich erst im Rahmen eines Hauptsachverfahrens und nicht im einstweiligen Rechtsschutz fallen darf.

Wer Rinder nach Usbekistan oder Kasachstan verkauft, ist per se ein Tierquäler. Und zwar ganz schlimmer: es ist allgemein bekannt, dass Rindertransporte nicht annähernd nach der Tiertransportverordnung  durchgeführt werden, weil es auf der Strecke keine Kontrollen gibt, nicht einmal ausreichend Wasser stellen, Raststätten, bei denen die Tiere aus dem Lkw heraus können. Jeder Tiertransport nach Usbekistan ist aus heutiger Sicht ein Höllentrip für die Tiere, wenn sie denn bis zum Ende überleben. Sofern sie noch lebend angekommen sind, werden sie oftmals qualvoll geschächtet. Deutsche Bauern verkaufen gerne trächtige Kühe, weil das mehr Geld gibt. Die Kehrseite: pro Tier Tierquälerei x 2.

Wenn es strafbar ist, einer Katze den Schwanz abzuhacken, dann ist es 45 Millionen Mal strafbar, jährlich 45 Millionen Küken bei lebendigem Leib in  einer Schreddermaschine zu zerquetschten und zu zerreißen. Die Richter des 3. Revisionssenates beim Bundesverwaltungsgericht halten dies für zulässig, zumindest übergangsweise.

Wir haben gegen diese Richter einen Tag nach der Urteilsverkündung Strafanzeige wegen des Verdachts der Rechtsbeugung gestellt.

Unter Rechtsbeugung im Sinne § 339 StGB versteht man die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts durch Richter. Dieser Tatbestand könnte hier erfüllt sein. Das Gericht hat zwar ausgeführt:

„Die Massentötung wurde allerdings jahrzehntelang toleriert. Weil das so ist, könne man von den Brutbetrieben derzeit nicht verlangen, dass sie ihre Betriebsweise sofort umstellen.“

Aber gerade weil es das Tierschutzgesetz gibt, weil es ethisch schon immer völlig unmoralisch und verwerflich ist männliche Küken lebend zu schreddern, ist das gerade nicht mehr zu tolerieren. Die Richter haben eine Abwägung vorgenommen, wo gar kein Raum dafür da ist. Und das ist auch bewusst geschehen. Die Bundesrichter sind der Auffassung, dass man die Brutbetriebe quasi nicht vor den Kopf stoßen dürfe und von ihnen deswegen keine sofortige Umstellung verlangen kann. „Nötig“ sei eine Übergangszeit, bis Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei marktreif seien.

Diese Auffassung ist tierverachtend und abermals eine eindeutiger Verstoß gegen längst geltendes Recht, nämlich das Tierschutzgesetz.

Außerdem gilt: Wenn Küken ab sofort nicht mehr getötet werden dürfen, dann darf das überhaupt keiner der betroffenen Betriebe mehr, dann hat keiner hierdurch einen Wettbewerbsnachteil, dann werden einfach die Mehrkosten auf die Produkte umgelegt. So ist das immer.

Wir haben es in den Nachrichten gehört: das Bundesverwaltungsgericht hat am 13.6.2019 entschieden, dass männliche Küken in Deutschland weiterhin getötet werden dürfen. Pro Jahr sterben damit weiterhin mindestens 45 Millionen Küken durch Gas oder weil sie einfach geschreddert werden. Das verstoße zwar gegen den Tierschutz räumten die Richter ein, doch stehe ein vernünftiger Grund hier dagegen, nämlich die Wirtschaftlichkeit der Betriebe. Weil sich Aufzucht nicht lohnt, dürfen diese nun weiterhin töten, bevor die Jungtiere weitere Kosten verursachen. - Da die Richter damit contra legem,  also ganz bewusst gegen geltende Gesetze entscheiden, stellt sich die Frage, ob die Richter hier nicht den Straftatbestand der Rechtsbeugung erfüllt haben.  Rechtsbeugung ist ein Verbrechen. Unter Rechtsbeugung versteht man gemeinhin die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts. Wir recherchieren derzeit die Namen der Richter und entscheiden dann, ob Strafanzeige zu erstatten ist.

Die Strafanzeigen und die Bilder, die bei stern.tv aus dem Inneren des berüchtigten Schweinehochhauses in Maasdorf (Sachsen-Anhalt) zu sehen waren und somit an die breite Öffentlichkeit gelangten, waren auch für die Behörden zu viel. Das zuständige Veterinäramt wurde bereits einen Tag nach der Ausstrahlung auf RTL aktiv und führte eine unangekündigte Kontrolle im Schweinehochhaus durch. Nach Mitteilung des Magazin "Stern" wurden Mängel beim Haltungsmanagement, bei der Tierhygiene, beim Umgang mit kranken Tieren sowie in der Dokumentation festgestellt. Die getöteten Ferkel sollen pathologisch untersucht werden. Ein Bußgeldverfahren sei eingeleitet, die strafrechtliche Verfolgung wird geprüft.

Dem Verein Deutsches Tierschutzbüro e. V. ist das aber nicht genug. Die Tierschützer werden alles daran setzen, das Schweinehochhaus ganz zu schließen. Wenn Michiel Taken, der Geschäftsführer der HET GmbH, dies nicht von sich aus tut, sorgen eben wir dafür. Auch wir engagieren uns im Interesse der wehrlosen Tiere. Manchmal brauchen auch Tiere einen Anwalt.