Die Staatsanwaltschaft in der Schweiz hat gegen einen ehemaligen Pferdehändler aus Hefenhofen im Thurgau Anklage vor dem Bezirksgericht Arbon erhoben und fordern eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren. Es ist hier nicht erinnerlich, dass sowas hier in Deutschland schon mal gefordert worden wäre, geschweige denn ein Urteil wegen Tierquälerei in dieser Höhe ergangen wäre.

 

Bei dem ehemaligen Pferdehändler sind eine Reihe von Delikten zusammengekommen. Ein unbefristetes Tierhalteverbot ist bereits gegen ihn rechtskräftig geworden. Entsprechender Anklageschrift nach soll der Bauer Ulrich K. im Zeitraum 2013 bis 2019 sich mehrfach der Tierquälerei, der mehrfachen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz und das Lebensmittelgesetz strafbar gemacht habe. Die Schweizer Tageszeitung „Blick“ zählt aus der Anklageschrift, die 22 Seiten umfasst, zahlreiche Vorwürfe von Tierquälereien im Bereich von fast allen gängigen Tierarten (Pferde, Schafe, Hunde, Hühner, Schweine und Rinder) auf. Hinzu Hausfriedensbruch, Urkunds- und Ehrverletzungsdelikte.

 

Es ist an der Zeit, dass Tierquäler tatsächlich ins Gefängnis müssen. Bislang müssen sich gewerbsmäßige Tierquäler grundsätzlich ernsthaft keine Gedanken machen. Dies sollte schleunigst anders werden. Unsere Strafpraxis ist in vielen Belangen viel zu nachsichtig und wirkt vor allem nicht abschreckend. Das muss sich ändern. Es gilt der Grundsatz: Wer Tiere quält, quält im Zweifel auch Menschen.