Zum 19.10.2017 ist eine Regeländerung betreffend das Bilden einer Rettungsgasse, telefonieren/tippen am Steuer und Vermummung hinter dem Steuer in Kraft getreten. Bei Missachtung kann es richtig teuer werden und Fahrverbote werden ebenfalls verhängt.

 

Bei einer Zuwiderhandlung gelten nunmehr folgende Strafen:

 

Rettungsgasse

Bislang wurde das Bilden keiner Rettungsgasse mit einer Geldbuße von € 20,00 belangt. Ab sofort sind Geldstrafen bis zu 320,00 €, 2 Punkte sowie ein Monat Fahrverbot möglich.

 

Smartphone/Navigationsgerät

Auch telefonieren und tippen am Steuer wird nun deutlich schärfer bestraft. Hierfür kann eine Geldstrafe bis zu € 200,00 und ein Monat Fahrverbot verhängt werden.

 

In den grauschwarzen Blitzersäulen befinden sich Geräte des Messsystems „PoliScan Speed“. Daneben sind noch mobile Versionen im Einsatz. Das Amtsgericht Mannheim hat Zweifel daran, dass die gefertigten Lichtbilder und Bußgelder rechtlich überhaupt verwertbar sind. Ein Gutachter hatte nämlich festgestellt, dass in die Messwertbildung Daten einfließen, die sich an nicht zulässigen Messpunkten orientieren. Ob das so ist, muss noch geklärt werden. Wenn der Hersteller nun nicht die  Zweifel ausräumt, sind die mit diesem System gefertigten Bilder nicht verwertbar.

 

Wer von einer PoliScan geblitzt wurde, sollte auf jeden Fall – wenn auch nur fristwahrend – Rechtsbehelf gegen einen Bußgeldbescheid einlegen.

 

 

Ansprechpartner in unserer Kanzlei sind die Rechtsanwälte Michael Schmid und Rafael Fischer

FISCHER & COLLEGEN
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In Berlin wurde einem auffälligen Falschparker nunmehr der Führerschein entzogen, weil er innerhalb von zwei Jahren mit 83 Parkverstößen aufgefallen war. Die Verwaltungsbehörde sah darin einen Grund, die persönliche Fahreignung des Verkehrsteilnehmers anzuzweifeln und verlangte ein Gutachten (MPU). Jetzt wurde der Autofahrer aktiv und strengte ein Verfahren an. Vergeblich. Im vorliegenden Fall musste sich der Mann auch diejenigen Parkverstöße zurechnen lassen, die – wie er angab – in den zwei Jahren von seiner Frau begangen wurden. Das Gericht sah einen charakterlichen Mangel auch gerade darin, dass er Verkehrsverstöße anderer Personen duldet, wenn diese sein Fahrzeug führen.

Bei einem Geschwindigkeitsverstoß kann ein Augenblicksversagen angenommen werden, wenn ein Tempo-30-Schild im nahen örtlichen Zusammenhang mit dem Ortsschild aufgestellt war. |

Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg verweist zutreffend darauf, dass ein solches Schild leicht übersehen werden kann. Es hat auch nicht beanstandet, dass das Amtsgericht nichts dazu ausgeführt hatte, ob sich nicht aufgrund der örtlichen Gegebenheiten für den Betroffenen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h aufdrängen musste. Das ist sonst immer erforderlich, wenn ein Verkehrsschild übersehen wird. Aus dem amtsgerichtlichen Urteil ergab sich nämlich, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht wegen der örtlichen Gegebenheiten angeordnet worden war. Grund war vielmehr, dass der betreffende Straßenabschnitt wegen einer Teilsperrung der Hauptstraße als Umleitung genutzt wurde.

[Quelle: OLG Naumburg, 2 Ws 213/15, Urteil vom 5.11.2015]

Teilweise werden Verkehrsverstöße im Ausland erheblich teurer geahndet als in Deutschland.

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h kostet in Deutschland magere € 35,00, in Spanien schon € 100,00, in Frankreich ab € 135,00 und Italien ab € 170,00, in Norwegen sogar ab € 420,00. Bei 50 km/h ist Deutschland ein Bußgeld ab € 240,00 fällig und einmonatiges Fahrverbot. Das droht zwar im Ausland nicht, aber in Frankreich wird man mit € 1.500,00 zur Kasse gebeten, in Italien ab € 530,00, in Spanien ab € 600,00, in Österreich bis zu über € 2.000,00. Die Schweiz ist meistens ohnehin außer Konkurrenz. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h werden wie im Strafverfahren 60 Tagessätze des Durchschnittseinkommens fällig, also zwei Monatsgehälter. Die rote Ampel ist mit Beträgen zwischen € 90,00 und € 320,00 überall in etwa gleich teuer. Wer in Deutschland mit dem Handy am Steuer erwischt wird, zahlt € 60,00 und kassiert einen Punkt, in Frankreich wird man mit € 135,00 zur Kasse gebeten, in Italien mit € 160,00 und in Spanien mit mindestens € 200,00. Bußgeldspitzenreiter ist insoweit die Niederlande mit € 230,00. Bei den Bußgeldern für Falschparken ist Spanien Spitzenreiter mit bis zu € 200,00, sofern man nicht ohnehin abgeschleppt wird.

Rasen und Trunkenheit kann einem in der Schweiz und in Großbritannien wirtschaftlich das Fahrzeug kosten.