Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat die Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg vom 14.12.2021 gekippt. Anwohnerparken kostete in Freiburg früher € 30,00 im Jahr. Seit 01.04.2022 werden in Freiburg Gebühren nach einem Stufentarif erhoben. Geht so nicht, sagt das Bundesverwaltungsgericht. Es führt hierfür drei Gründe an:

 

1. Eine solche Regelung sei nicht per Satzung möglich. So etwas muss per Rechtsverordnung umgesetzt werden.

 

Das könnte weitreichende Folgen haben, weil wohl in mehreren Städten entsprechend Satzungen erlassen wurden.

 

2. Dem Bundesverwaltungsgericht sind auch die Gebührensprünge für die unterschiedlichen Längen der Fahrzeuge zu groß. „Im Extremfall kann ein Längenunterschied von 50 cm zu einer Verdopplung der Gebühren führen“, fand das Gericht heraus.

 

3. Die in der Satzung enthaltene Ermäßigung für Bezieher von Sozialleistungen und für Schwerbehinderte sei ebenso unwirksam. Der Gesetzgeber habe eine Privilegierung aus sozialen Gründen nicht zugelassen.

 

Auch das kann künftig Signalwirkung haben. Denn insbesondere Regierungsprojekte und von SPD und Grünen geführte Kommunen schröpfen Bürger und Autofahrer zunehmend, um eine Verkehrsregulierung zu erreichen, indem bisherige normale Leistungen und Nutzungsentgelte drastisch erhöht werden. Damit die sozial Schwachen nicht aufbegehren, wird regelmäßig gleich eine Ausnahmeregelung (früher: „Armenrecht“) geschaffen. Ob das immer so geht, muss in jedem Einzelfall geprüft werden, wie bspw. bei den neuen Heizungsvorhaben der Regierung.

 

[Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.06.2023, Az. 9 CN 2.22]