Eines vorweg: Zu schnelles Fahren wird deutlich teurer, aber Fahrverbotsgrenzen bleiben unverändert.

 

Nach langem Ringen zwischen Bund und Ländern empfahl am heutigen Freitag, den 08.10.2021 der Bundesrat, der neuen Verordnung des Bundesverkehrsministeriums zuzustimmen. Die neue Bußgeldkatalog soll ab November in Kraft treten.

 

Für Zu-Schnell-Fahrende hat der neue Bußgeldkatalog es in sich: Künftig muss man beispielsweise 50 statt 25 Euro zahlen, wenn man innerhalb geschlossener Ortschaften mehr als 10 km/h zu schnell fährt. Außerhalb werden 40 statt bisher 20 Euro fällig. An den Fahrverbotsgrenzen bei Geschwindigkeitsverstößen ändert sich allerdings nichts. Aber vor allem Raser werden kräftig zur Kasse gebeten: Wer mit 91 km/h anstelle der erlaubten 50 km/h in der Stadt fährt, muss mit einem Bußgeld von 400 Euro rechnen. Bislang mussten die Raser in diesem Fall nur 200 Euro zahlen.

 

Aber auch das Falschparken wird teurer. Hier werden nun 55 statt 15 Euro fällig – und, wenn Rad- oder Gehwege blockiert werden, 110 Euro. Ganz neu sind Geldstrafen für Fahrzeughalter, die ihren Wagen unberechtigterweise auf einem Parkplatz für E-Autos parken. Hier werden 55 Euro fällig. Wer künftig keine Rettungsgasse bildet bekommt außerdem ein Fahrverbot.

 

Sinn und Zweck der insgesamt deutlich höheren Bußgelder ist es, ein Signal an die Autofahrer zu senden, dass diese sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten haben. So sollen auch Radfahrer und Fußgänger in Zukunft besser geschützt werden.