Neue Pflegeeinstufung ab 2017
Ab dem Jahr 2017 weicht die umstrittene „Minuten-Pflege“ ganzheitlicheren Kriterien, die die Alltagslage realistisch darstellen sollen. Denn künftig zählen für die neuen fünf Pflegegrade nicht mehr nur körperliche Einschränkungen, sondern auch die Abhängigkeit von Helfern. Dies ist nicht zuletzt bei Demenz enorm wichtig. Es zähl künftig in besonderem Maße, wie selbstständig ein Mensch noch seinen Alltag meistert.
Patientenverfügung: Jeder weiss darum, kaum einer hat sie
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Bestellung eines Betreuers für einen Volljährigen
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch darf gegen den Willen des Volljährigen ein Betreuer grundsätzlich nicht bestellt werden. Hiervon sind nur ganz enge Ausnahmen möglich. Das hat der BGH in einer aktuellen Entscheidung klargestellt. Verweigert ein Volljähriger einen Betreuer, kommt es auf seine Einsichtsfähigkeit und dessen Fähigkeit, nach dieser Einsicht zu handeln, an. Fehlt es an einem dieser beiden Elemente, liegt kein freier, sondern nur ein natürlicher Wille vor.