Mit Zugang einer schriftlichen Kündigung beginnt für den betroffenen Arbeitnehmer in der Regel eine 3-Wochen-Frist. Fällt er unter das Kündigungsschutzgesetz, muss er innerhalb dieser Frist Kündigungsschutzklage erheben. Ist die Frist versäumt, kann der Arbeitnehmer in den meisten Fällen gegen die Kündigung nichts mehr unternehmen, ganz egal ob die Kündigung ungerechtfertigt war oder nicht. Keinesfalls ausreichend ist, dass der Arbeitnehmer der Kündigung nur widerspricht.

Mit der Kündigung eines Arbeitnehmers sollte der Arbeitgeber nicht bis zur "letzten Minute" warten. Er riskiert dann leichtfertig die Kündigungsfrist zu versäumen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) entschied, dass sich der Arbeitgeber in einem solchen Fall nicht auf eine Zugangsvereitelung durch den Arbeitnehmer berufen könne, wenn dieser in Kenntnis der bevorstehenden Kündigung früher als sonst nach Hause gegangen und deshalb die fristgemäße Übergabe des Kündigungsschreibens gescheitert sei.

Seit Jahresbeginn 2020 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 9,35 EURO. Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer. Ausnahmen gelten für Langzeitarbeiterslose, in den ersten sechs Monaten einer Neubeschäftigung, für Azubis und Praktikanten (unter drei Monaten).

Hat ein Arbeitnehmer die nach § 22 Kunsturhebergesetz (KUG) erforderliche Einwilligung in die Veröffentlichung von Bildern oder Filmaufnahmen für die Internetseite des Arbeitgebers erteilt, erlischt dieses Einverständnis nicht automatisch im Zuge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Einem Arbeitnehmer/in muss klar sein, dass die Erstellung betrieblicher Bild- und Filmaufnahmen in der Regel sehr kostenaufwändig ist und nicht bei jedem Personalwechsel neu gestaltet werden können. Das gilt insbesondere, wenn eine Darstellung keinen Bezug auf die individuellen Person nimmt.

Hat eine Seite die Kündigung ausgesprochen, es ist aber noch eine Kündigungsfrist einzuhalten, quasi eine restliche „Zwangsehe“ auf Zeit, überlegt mancher Arbeitgeber, den Arbeitnehmer bis zum Vertragsende freizustellen. Dadurch soll manchmal verhindert werden, dass sich die Präsenz des Arbeitnehmers im Betrieb negativ auf Kollegen oder auf Kunden auswirkt. Meist lässt mit Kündigungsausspruch die Motivation auch erheblich nach.