Die Kommunikation mittels Briefen, E-Mails, SMS, etc. ist privat und Nutzer möchten sich darauf verlassen können, dass dieser Austausch auch privat bleibt. Der Gesetzgeber erkennt dieses hohe Gut des Schutzes der nicht-öffentlichen Kommunikation an und schützt es sogar im Grundgesetz.

 

Das in Art. 10 GG normierte Briefgeheimnis schützt nicht nur verschlossene Briefe, sondern auch Postkarten und Pakete. Wer fremde, an einen bestimmten Adressaten gerichtete Post öffnet, macht sich u.U. sogar gem. § 202 StGB strafbar. Das Kommunikationsgeheimnis, früher Fernmeldegeheimnis genannt, dehnt den Schutzbereich des Briefgeheimnisses auch auf „unkörperliche“ Kommunikation, wie bspw. E-Mails und Chat-Nachrichten aus. Erkennbar private Nachrichten, die über elektronische Kommunikationsmittel versendet werden, dürfen daher auch nicht einfach ohne Einverständnis des Absenders weitergeleitet werden. Ebenfalls von Art. 10 GG umfasst, ist das Postgeheimnis, welches den Schutz von Kommunikationsinhalten auf ihrem Weg vom Absender zum Empfänger beschreibt. Betroffen sind daher v.a. Mitarbeiter der Paket- und Briefbeförderungsdienstleister.

 

Rufmord bezeichnet eine gravierende Form der Diffamierung und Verleumdung, bei der absichtlich falsche und schädliche Informationen verbreitet werden, um den Ruf einer Person zu schädigen. Dies kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen und hat heutzutage auch im digitalen Raum erhebliche Auswirkungen. Im rechtlichen Kontext wird Rufmord als Verletzung des Persönlichkeitsrechts betrachtet und kann das Ansehen einer Person ernsthaft beeinträchtigen. Falsche Anschuldigungen bezüglich krimineller Aktivitäten, moralischer Fehltritte oder beruflicher Unfähigkeit sind typische Beispiele für Aussagen, die als Rufmord angesehen werden können.

Viele Nutzer:innen von Verkaufsplattformen wie Vinted oder eBay Kleinanzeigen wollen entweder etwas kaufen oder im besten Fall verkaufen. Jedoch ist es wohl öfter dazu gekommen, dass überwiegend weibliche Nutzer solcher Plattformen sexuelle Nachrichten empfangen haben oder gar gebeten wurde, intime Unterwäschefotos zu verschicken.

 

Meist wird dies von männlichen Nutzern gefordert, welche sich teilweise anonymisieren, indem diese Kürzel für ihre Namen verwenden und kein Profilbild zeigen. Es gibt aber auch solche Fälle, in denen Nutzer alles von sich preisgeben und dennoch derart anstößige Nachrichten und Anforderungen gegenüber den Nutzerinnen äußern.

 

Was macht man denn in solch einer Situation? Die Antwort ist einfach: ANZEIGE erstatten! Und zugleich Strafantrag stellen (das ist wichtig bei Antragsdelikten).

Die Zahl der Menschen, die in Deutschland an Alzheimer erkrankt sind, hat sich in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt. Das ist ein Plus von 138,5 %. Das Risiko steigt mit zunehmendem Alter. Betroffen sind vorallem Personen im Alter von 65 Jahren und älter. Ab einer Altersgruppe von 80 Jahren wird Alzheimer im Krankenhaus häufig behandelt.

Der Anstieg ist unter anderem auch darauf zurückzuführen, dass die Bevölkerung immer älter wird und die medizinische Diagnosemöglichkeiten dazu noch besser.

Aber was bedeutet das für einen Menschen, der vermutlich in das hochbetagte Alter leben wird? Es sollte sich jeder rechtzeitig Gedanken machen, wer die notwendigen Entscheidungen trifft, wenn man das selber nicht mehr kann. Bevor das irgendwer macht, sollte man dies am Besten in einer individuellen Vorsorgevollmacht festlegen. Damit die später, wenn es wirklich darauf ankommt, auch im Interesse des Vollmachtgebers umgesetzt werden kann, sollte man dies möglichst erst nach einer individuellen Beratung tun und grundsätzlich keine Vorsorgevollmachten einfach anhand von Vordrucken ausfüllen.

Es ist auch im Bußgeldverfahren unzulässig, einen Zeugen telefonisch zu vernehmen.