Eine Ehescheidung tut weh und bringt häufig auch erhebliche Kosten mit sich. Die damit zusammenhängenden Gerichts- und Anwaltskosten können nach einer Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf nunmehr in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden.

In 2020 dürfen entsorgt werden:

Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer Entscheidung vom 24.10.2019 die Zweitwohnungssteuer in den bayrischen Gemeinden Oberstdorf und Sonthofen für verfassungswidrig erklärt. Wenn Universitätsstädte und Urlaubsorte eine Zweitwohnungssteuer erheben, dürfen sie bei der Berechnung sich nicht mehr auf Daten aus den 1960er-Jahren stützen. In Oberstdorf und Sonthofen wurden bislang die Werte der Einheitsbewertung basierend auf den Wertverhältnissen von 1964 herangezogen und dann über einen Verbraucherpreisindex auf heutige Verhältnisse hochgerechnet. Dadurch entstehen (willkürliche) Verzerrungen, die unzulässig sind.

Die Einspruchsfrist gegen einen Steuerbescheid gilt nicht für offenbare Unrichtigkeiten. Eine solche liegt dann vor, wenn der Steuerpflichtige beispielsweise in seiner Einkommenssteuererklärung in die falsche Zeile rutscht und dieser Fehler für das Finanzamt leicht erkennbar war. In dem Fall liegt eine offenbare Unrichtigkeit vor, wonach der Steuerbescheid bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist von vier Jahren noch berichtigt werden kann.

Ein IT-Berater hat seine Ehefrau von 400€ machen monatlich als Bürokraft beschäftigt. Eine feste Stundenzahl war nicht vereinbart, Überstunden und Mehrarbeit wurden durch Freizeit ausgeglichen. Als ein Teil des Arbeitslohns wurde zudem ein PKW zur privaten Nutzung überlassen. Das Finanzamt erkannte die Zahlungen aus dem Arbeitsvertrag nicht als Betriebsausgabe an. Begründung: der Arbeitsvertrag heute einem Fremdvergleich nicht stand.