Aus dem Papierführerschein (auch „Lappen“ genannt) wird nun zwingend ein Kartenführerschein. Damit nicht alle Führerscheininhaber gleichzeitig die Ämter stürmen, sind die verpflichtenden Umtauschfristen gestaffelt. Für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958, deren Führerschein bis zum 31.08.1998 ausgestellt wurde, ist die Umtauschfrist am 20. Juli 2022 abgelaufen. Seit dem 11. Juli 2022 droht jedem "Papierträger" dieser Altersgruppe ein Verwarnungsgeld von 10,00 €.
Bis 19. Januar 2033 werden dann 40 Millionen Führerscheine umgetauscht sein.
Die Jahrgänge 1959 bis 1964 haben noch Zeit bis 19. Januar 2023, die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis zum 19. Januar 2024, usw.
Ist es ratsam seinen Führerschein schon jetzt umzutauschen, auch wenn man noch lange nicht dran ist?
Nein. Der Führerschein wird immer auf eine Zeitdauer von 15 Jahren ausgestellt. Wer ihn früher beantragt, dessen 15 Jahre laufen natürlich früher ab. Man sollte den Führerschein umtauschen nicht auf den letzten Drücker, vielleicht im letzten Vierteljahr vor Fristablauf.