Die Praxis der Erwachsenenadoption ist meist ein komplexer Prozess zur „effizienten“ Vermögensübertragung, der insbesondere in Betracht gezogen wird, wenn ältere wohlhabende Damen und Herren entweder keinen Nachwuchs haben oder sich dieser als „unwürdig“ erweist.

Eine Erwachsenenadoption erfordert, neben einem Gang zum Notar, auch die Zustimmung des Familiengerichts. Diese Zustimmung wird das Familiengericht aber nicht erteilen, wenn die Adoption erkennbar nur aus finanziellen Gesichtspunkten angestrebt wird. Die Rechtsprechung verlangt vielmehr eine nachgewiesen enge Beziehung zwischen dem zu Adoptierenden und seinen Adoptiveltern.

Nicht selten wendet sich der „unwürdige“ Nachwuchs gegen die Adoption, weil er sich im Hinblick auf den Nachlass übergangen fühlt. So auch im Fall des Unternehmers Albert Darboven, welcher erfolgreich in der Kaffee-Branche tätig ist. Albert Darboven wollte den Nachwuchs der - ebenfalls der durch Kaffee bekannten - Familie Jacobs adoptieren, hatte die Rechnung aber ohne seinen leiblichen Sohn Arthur Darboven gemacht:  Dieser wandte ein, bei der Adoption handele es sich eher um eine geschäftliche Transaktion seines Vaters als um eine auf einer auf Zuneigung und Vertrauen basierende Familienangelegenheit. Der Nachweis der familiären Beziehung gelang nicht, die Adoption scheiterte.

Die Erwachsenenadoption bringt vor allem steuerliche Vorteile: Während der Steuerfreibetrag im Erbfall bei Familienfremden und entfernten Verwandten bei lediglich € 20.000,00 liegt und ein höherer Steuersatz (bis zu 50 %) gilt, liegt er bei eigenen und adoptierten Kindern bei stattlichen € 400.000,00. Gerade mittelständische Unternehmen, die diese erhöhte Erbschaftssteuer nicht ohne weiteres aufbringen können, stehen dann oft vor der Entscheidung, ob das Unternehmen (zwangsweise) verkauft werden muss. Daher bietet sich die Adoption von entfernten Verwandten durchaus an.

Nicht zu vernachlässigen sind allerdings auch die Pflichten, die eine solche Adoption im Erwachsenenalter mit sich bringt: Der bzw. die Adoptierte ist seinen Adoptiveltern auch unterhalts- und fürsorgeverpflichtet, wobei die Unterhalts- und Fürsorgepflichten gegenüber den leiblichen Eltern bestehen bleiben. Zu berücksichtigen ist auch, dass eine Adoption eine Entscheidung für’s Leben darstellt: Selbst wenn das neue Adoptiv-„Kind“ plötzlich in Ungnade fällt, behält es seinen Anspruch auf den Pflichtteil.

Eine Erwachsenenadoption ist komplex und birgt Risiken, trotz der steuerlichen Vorteile, die sie bieten kann. Eine gründliche rechtliche und finanzielle Beratung ist daher unerlässlich, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und potenzielle Konflikte zu minimieren.

 

Quelle: https://www.focus.de/finanzen/news/wie-sich-per-adoption-millionen-erben-lassen-und-wie-nicht_id_259661911.html