Das befürchtet eine branchenübergreifende Recherche der Tageszeitung WELT. Was als Absicherung und Überbrückung der Arbeitnehmer gedacht war, kommt bei diesen Ende April voraussichtlich nicht (rechtzeitig) an. Bei vielen Unternehmen ist die Kapitaldecke oder Priorisierung oftmals so angespannt, dass diese dann so lange das Kurzarbeiter-April-Gehalt nicht an die Arbeitnehmer auszahlen werden, solange sie nicht vorab vom Arbeitsamt das Geld erhalten haben.

Deutschland wird erst am 4. oder 5. Mai so richtig spürbar in der Krise ankommen. Dann wenn der Lohn nicht auf dem Konto ist, Mieten und laufende Überweisungen nicht ausgeführt werden.

Kurzarbeiter bekommen zum Monatswechsel insgesamt weniger ausbezahlt als sonst. Nicht selten können dann die Lebenshaltungskosten und sonstige Verpflichtungen nicht mehr getragen werden. In einem solchen Fall müssen Kurzarbeiter zusätzlich Hartz IV beantragen.

Mit Zugang einer schriftlichen Kündigung beginnt für den betroffenen Arbeitnehmer in der Regel eine 3-Wochen-Frist. Fällt er unter das Kündigungsschutzgesetz, muss er innerhalb dieser Frist Kündigungsschutzklage erheben. Ist die Frist versäumt, kann der Arbeitnehmer in den meisten Fällen gegen die Kündigung nichts mehr unternehmen, ganz egal ob die Kündigung ungerechtfertigt war oder nicht. Keinesfalls ausreichend ist, dass der Arbeitnehmer der Kündigung nur widerspricht.

Mit der Kündigung eines Arbeitnehmers sollte der Arbeitgeber nicht bis zur "letzten Minute" warten. Er riskiert dann leichtfertig die Kündigungsfrist zu versäumen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) entschied, dass sich der Arbeitgeber in einem solchen Fall nicht auf eine Zugangsvereitelung durch den Arbeitnehmer berufen könne, wenn dieser in Kenntnis der bevorstehenden Kündigung früher als sonst nach Hause gegangen und deshalb die fristgemäße Übergabe des Kündigungsschreibens gescheitert sei.

Seit Jahresbeginn 2020 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 9,35 EURO. Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer. Ausnahmen gelten für Langzeitarbeiterslose, in den ersten sechs Monaten einer Neubeschäftigung, für Azubis und Praktikanten (unter drei Monaten).