Manche mögen es vielleicht bedauern, aber die Zeiten von Wasser und Brot sind im deutschen Strafvollzug schon lange Vergangenheit. Schon das Grundgesetz gebietet, dass jedermann - also auch Strafgefangene - einen Anspruch auf eine menschenwürdige Behandlung haben. Dieser Anspruch ist, natürlich auch für Strafgefangene, auch entsprechend einklagbar.

 

Einen Teilerfolg errangen nun zwei Häftlinge, die in bayrischen Justizvollzugsanstalten (Augsburg und Aichach) einsitzen. Unabhängig voneinander wollten die beiden gegen die Haftbedingungen in den Anstalten angehen. Grund hierfür war, dass in den kleinen Zellen, in denen die beiden Gefangenen mit jeweils einem Mitgefangenen untergebracht sind, die Toiletten nicht abgetrennt sind und auch keine eigene Abluft haben. Um die Verfahren führen zu können, beantragten beide Strafgefangene Prozesskostenhilfe.

Was zunächst vielleicht von manchen als sexuelle Nötigung eingeschätzt wird, kann schlimmere Folgen haben. Ein 58-jähriger Drecksack hatte die Notlage ausgenutzt und mehrere junge Frauen, die bei ihm ein Zimmer angemietet hatten, zu sexuellen Handlungen an ihm veranlasst und später sogar noch an Dritten. Zwischenzeitlich wurde Herr Drecksack vom Landgericht München I zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt und zwar wegen besonders schwerer Zwangsprostitution, ausbeuterischer Zuhälterei und Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger.

Martin Winterkorn ist einmal wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs, im Rahmen des Dieselskandals, angeklagt. Dieser Prozess soll Ende Februar 2021 beginnen.

 

Weiter angeklagt ist Martin Winterkorn wegen Marktmanipulation, weil er den Kapitalmarkt seinerzeit nicht rechtzeitig über die relevanten Geschehnisse bei VW informiert hat.

 

Dieses Verfahren hat die Staatsanwaltschaft (vorläufig) eingestellt, weil sie davon ausgeht, dass im Dieselverfahren Herr Martin Winterkorn eine Strafe zu erwarten hat, bei der das Verfahren wegen Marktmanipulation nicht mehr besonders ins Gewicht fällt. In Deutschland werden Gesamtstrafen nicht einfach zusammenaddiert, sondern in ein Gesamtrechtsverhältnis gesetzt. Da kann es tatsächlich sein, dass Herr Martin Winterkorn im Dieselverfahren bis zu 10 Jahre Haft erhält, das Verfahren wegen Marktmanipulation aber dann in einer Gesamtstrafe nur im geringen Maße Berücksichtigung finden könnte. Das wäre dann ein großes Verfahren mit Aufwand für wenig Strafe. Hier kann die Staatsanwaltschaft mit einem vorausschauenden Auge auf die zu erwartenden Sanktionen das weniger gewichtige Verfahren einstellen.

 

Das ist letztlich für Martin Winterkorn nicht zur Freude, sondern hat eher eine „Weckfunktion“. Martin Winterkorn muss im größten Wirtschaftsstrafprozess in Deutschland mit einer saftigen Strafe rechnen. Das scheint er auch zu wissen, denn seine Verteidiger feilen an einer medizinischen Kapitulation, die eine strafrechtliche Verurteilung aus gesundheitlichen Gründen verhindern soll.

Wer strafrechtlich oder behördlich auffällig wird, kann sich über die konkrete Problematik Folgeprobleme in anderen Lebensbereichen einhandeln, an die man anfangs gar nicht denkt. Bekannt ist, dass Alkohol- und Drogenkonsum zum Führerscheinentzug führen kann. Aber auch Drogenbesitz ohne Zusammenhang mit Straßenverkehr kann dazu führen, dass die Straßenverkehrsbehörde eine Unzuverlässigkeit annimmt und spätestens nach Abschluss der Ermittlungen einen Führerschein einzieht oder die Wiedererteilung von bestimmten Voraussetzungen abhängig macht.

 

Aber das ist noch nicht alles:

Der mitangeklagte Ingenieur im AUDI-Strafprozess wegen Diesel-Manipulation hat auch bei der weiteren Anhörung seine ehemaligen „Chefs“ Rupert Stadler und Wolfgang Hatz schwer belastet. Wie schon in der letzten Woche bekräftigte Giovanni Pamio, dass die Manipulation der Diesel-Fahrzeuge von oben herab delegiert wurde. Die Führungsriege suchte ganz bewusst nach „intelligenten Lösungen“, um Abgastests zu bestehen und Harnstoff einzusparen. Pamio sagte mit Blick auf die damalige Werbekampagne: „Wir sind nicht die Sauberen (Clean Diesel), sondern die Schmutzigen“.

 

Rupert Stadler soll zwar die Diesel-Motoren nicht selbst manipuliert haben, aber in Kenntnis der Manipulation den Verkauf weiterlaufen lassen. In der Nachbetrachtung muss man sagen: Totalversagen auf Führungsebene, insbesondere vom „schmutzigen Rupert“.