Beinahe jeder kennt sie: am Ende von Verträgen finden sich Formulierungen, adss der Vertrag auch gelten soll, wenn er nicht gilt usw. wie bspw.:
"Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder undurchführbar werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch eine wirksame oder durchführbare ersetzt, die der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Die Gerichte sehen solche Klauseln per se als unwirksam an, weil der Vertragspartner damit in völliger Rechtsunsicherheit belassen wird."
Soweit solche Klauseln nur den Gesetzestext wiedergeben (§ 306 Abs.1 BGB) besteht noch das Risiko, dass man abgemahnt wird.
Experten raten deshalb davon ab, überhaupt eine Salvatorische Klausel in Verträgen aufzunehmen, die als allgemeine Geschäftsbedingungen bewertet werden.
[siehe auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.07.2011, Az. 6 W 55/11]