Es geht um einen Missbrauchsfall im bayerischen Erzbistum Freising Anfang der 90er Jahre. Dass ein Pfarrer ein minderjähriges Opfer missbraucht hat, bestreitet weder der Täter noch das Erzbistum. Das besondere an der Sache ist, dass der damalige Kardinal Joseph Ratzinger einen Priester in der Kinder- und Jugendseelsorge eingesetzt hat, obwohl er wegen des Missbrauchsverdachts zuvor versetzt worden war. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass der spätere Pabst Benedikt XVI hier eine Mitverantwortung trägt.

 

Aufsehen hat die Sache erregt, weil der emeritierte Papst jede Kenntnis abgestritten hat, ja sogar, dass er an einer bestimmten Sitzung, wo diese Sache Thema war, gar nicht teilgenommen habe. Diesen „Irrtum“ musste er später als unrichtig einräumen.

 

Es ist schon erstaunlich, wie sich „Würdenträger“ verhalten, wenn sie unter Druck geraten. Kardinal Woelki macht hier seit Jahren auch keine besonders gute Figur.