Die DNA des Spurenlegers lässt mehr Rückschlüsse auf einen Täter zu als gemeinhin bekannt ist. Es geht mehr als nur um einen genetischen Fingerabdruck zum Täternachweis. Die Analysen lassen Rückschlüsse zu auf Geschlecht, Haarfarbe, Augenfarbe und geografische Herkunft. In der Branche wird zwischenzeitlich daran gearbeitet aus dem Erbgut die Gesichtszüge eines Menschen zu rekonstruieren, quasi ein genetisches Phantombild. Noch klingt das ein bisschen nach CSI – Miami. Das Land Baden- Württemberg hat jedenfalls einen Gesetzesvorschlag in den Bundesrat eingebracht, wonach die üblichen Analysen erweitert werden sollen auf die Bestimmung der Augen-, Haar- und Hautfarbe als auch des biologischen Alters des Trägers einer verdächtigen Spur. Eine solche Erweiterung dürfte für die Verbrechungsbekämpfung folgenschwer sein. Bislang diente die DNA – Analyse in allererster Linie zum Täternachweis einer verdächtigen Person, der man schon habhaft geworden ist. Künftig könnten die analysierten Parameter ein Instrument für die Tätersuche werden.
Wie weit die Entwicklung auch fortschreitet. Es gilt die alte Verteidigerregel: Wenn etwas Schlimmes passiert, ist man besser nicht da. Dann hinterlässt man auch keine Spuren.