wgv sitzt Schadensersatzprozess bis zum Urteil aus, obwohl Schuldfrage klar ist
Die Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. hat in einem Fall vor dem Landgericht Konstanz Schadensersatzzahlung erst geleistet, als ein entsprechendes Urteil vorlag, obwohl die Schuldfrage von Anfang an eindeutig feststand. Ein Fußgänger, versichert bei der Württembergischen Gemeinde-Versicherung, trat unvermittelt in einen Radweg und brachte einen Radfahrer zum Sturz. Dieser erlitt eine Schädelfraktur und bekam eine Metallplatte eingesetzt. Trotz Schadensanmeldung zahlte die Versicherung erst einmal nicht. Der Geschädigte musste mehrere Tausend Euro Schmerzensgeld erst bei Gericht einklagen. Mit Urteil zahlte dann die Versicherung mit fast einem Jahr Verspätung.
Als wir uns beim Vorstand für die Art und Weise der Schadensabwicklung beschwert hatten, erklärte man, der Mitarbeiter habe im Anspruchsschreiben übersehen, dass dem Forderungsschreiben ein ärztlicher Bericht beigelegen habe. Wir warfen dem Versicherer absichtliche Leistungsverweigerung nach dem Vorbild Great Benefit „The Rainmaker“ (Film von Francis Coppola, zu deutsch: „Der Regenmacher“ aus dem Jahr 1997) vor. Der Vorstand der Versicherung verwehrte sich gegen einen solchen Vergleich.
Eintritt des Versicherungsschutzes im Fall eines Rohrbruchs
Gewährt eine Gebäudeversicherung vertraglich Versicherung für den Fall des Rohrbruchs (d.h. „für ein meist punktuelles Ereignis“), so tritt der Versicherungsfall nicht erst mit Auftreten oder Sichtbarwerden durch den Rohrbruch hervorgerufener Wasserschäden ein, sondern bereits mit der Schädigung des Rohres, die zu dem Wasseraustritt geführt hat. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass diese Schädigung schon vor Abschluss des Vertrages vorlag, muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass der Versicherungsfall in den Haftungszeitraum fällt.
Öko-Test-Verlag auch in der Berufung erfolglos
Die Zeitschrift Öko-Test scheiterte nun auch im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Die letzte Vertreterin der Öko-Test hat die Berufung nach richterlichen Hinweis des Berufungsgerichts in der mündlichen Verhandlung zurückgenommen. Damit ist der Verlag endgültig mit dem Versuch gescheitert, ein konstanter Pharma-Unternehmen nach Ablauf der Lizenzvereinbarung zur Rechenschaft zu ziehen, weil angeblich – was bestritten wurde – noch vereinzelt Packungen mit dem Öko-Test Leben auf dem Markt gewesen seien.
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Ärztlicher Behandlungsfehler
Hat der Operateur den Verdacht, dass die Trokarspitze im Kniegelenk des Operierten verblieben ist, muss er diesem Verdacht umgehend nachgehen. Verzichtet er darauf, begeht er einen groben Behandlungsfehler. Jedenfalls im Falle bedingten Vorsatzes oder gröbster Fahrlässigkeit ist das Verschulden des Schädigers auch bei ärztlichen Behandlungsfehlern mit Blick auf die erforderliche Genugtuung des Patienten schmerzensgelderhöhend zu berücksichtigen.