VW droht nun auch Ungemach vor einem Gericht in Saudi-Arabien
Ausnahmsweise geht es mal nicht um Dieselfahrzeuge. Wie die Tageszeitung Welt berichtet, hat ein Bentley-Händler in Saudi-Arabien eine Millionenklage vor dem Scharia-Gericht in Jeddah eingereicht, weil VW gegen ein Gebot des Propheten Mohammed verstoßen habe. Dieses lautet: „hintergeht euch nicht gegenseitig beim Handel“. Der Scheich und Autohändler Ghassan A. Al Sulaiman wird dem VW-Konzern vor, 2017 in Saudi-Arabien einen neuen Handelspartner gesucht zu haben. Auf Druck des Mutterkonzerns Volkswagen sei es dabei zum Bruch mit dem Scheich gekommen. Das sei nicht nur wettbewerbswidrig.
Ärzte lassen beinahe Wachkoma-Patient sterben
Gerade noch rechtzeitig ein französisches Berufungsgericht die Wiederaufnahme der lebenserhaltenden Maßnahmen bei einem Wachkoma-Patienten angeordnet. Der Patient war vor zehn Jahren bei einem Motorradunfall verunglückt und hatte sich dabei schwer am Kopf verletzt seither befindet er sich in einem vegetativen Zustand (Wachkoma). Unter Berufung auf ein französisches Gesetz aus dem Jahr 2016, wonach die medizinische Behandlung beendet werden darf, wenn sie unnütz und unverhältnismäßig erscheint oder dazu dient, das Leben künstlich zu erhalten, wollten die behandelten Ärzte die lebenserhaltenden Maßnahmen nunmehr einstellen. Ein französisches Berufungsgericht hat zwischenzeitlich die Wiederaufnahme lebenserhaltender Maßnahmen angeordnet. Ausgang: offen.
Neue Beziehung verwirkt nicht unbedingt den Anspruch auf Kindesunterhalt
Eine unverheiratete Kindesmutter verliert nicht den Anspruch auf Unterhalt, wenn sie eine neue feste Beziehung eingeht (OLG Frankfurt am Main, 2 UF 273/17). Nach dem Gesetz kann der Unterhaltsanspruch zwar verfallen, wenn der Berechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt dieser von Wirkens Paragraf gilt jedoch nur für geschiedene Eheleute. Hier hatte sich das unverheiratete Paar schon vor der Geburt des Kindes getrennt.
Der "befreite Vorerbe" ist nicht frei von Pflichten
Gelegentlich ordnet der Erblasser eine Vor- und Nacherbschaft an. Ein Vorerbe ist echter Erbe und tritt zunächst einmal in alle Rechte und Pflichten des Erblassers ein. Um dem Vorerben möglichst viel Handlungsspielraum zu geben, kann der Erblasser den Vorerben zusätzlich von allen Beschränkungen des BGB – soweit dies gesetzlich zulässig ist – befreien. Man spricht dann von „befreitem Vorerben“.
Sämtliche Radar-Blitzer in und um Konstanz möglicherweise illegal
Möglicherweise verwendet die Stadt Konstanz seit der Aufrüstung mit Blitzersäulen zur Erfassung von Geschwindigkeitsüberschreitungen in und um Konstanz unzulässige Überwachungsgeräte. Der TraffiStar S350 von der Firma Jena-Optik ist bei einer Reihe von Gerichten zwischenzeitlich in Kritik geraten, weil dieser Gerätetyp weder Rohmessdaten noch sog. Zusatzdaten zu den Einzelmessungen abspeichert. Das hat zur Folge, dass selbst Sachverständige, insbesondere nach Software-Updates die Falldateien nicht mehr ausschließen können, was zur Folge hat: Das Messergebnis kann nicht auf richtig oder falsch, nicht einmal auf Plausibilität überprüft werden. Einem Sachverständigen ist eine Rückrechnung der gefahrenen Geschwindigkeit tatsächlich gar nicht mehr möglich. Selbst die Zuordnung des Messwerts zu einem bestimmten Fahrzeug ist anscheinend nicht möglich. Damit bleibt nur noch, dass man einem Gerät glaubt. Das verstößt aber nach Meinung mehr und mehr Gerichten gegen den Grundgedanken des fairen Prozesses (fair trail).
Ob diese Messergebnisse nun Grundlage für eine Verurteilung sein können, auch wenn es nur eine Ordnungswidrigkeit ist, ist damit mehr als fraglich. Wie bereits berichtet, hat das Saarland als erstes Bundesland den Verfassungsgerichtshof angerufen.
Wir haben mit gleicher Post beim Ordnungsamt der Stadt Konstanz angefragt, welcher Gerätetyp für die Messstationen in Konstanz verwendet wird. Wir vermuten, dass es der TraffiPax S350 ist.