Zumindest wenn er in Nachbars Garten oder Nachbars Grundstück steht. Ein Nachbar muss natürliche Immissionen hinnehmen, die von einem Baum ausgehen, wenn dieser den Mindestabstand zur Grundstücksgrenze einhält (hier 2 m). In Baden-Württemberg wollte ein Grundstückseigentümer die Bäume auf Nachbars Grundstück fällen lassen, weil Pollen, Laub, Zapfen und dabei auch auf seinen Besitz fallen.

Im Auftrag unserer Mandantschaft suchen wir einen Herrn

 

Domenico Grizzanti

Anschrift bis 04.09.2019: Vorstadt 9-11, 78234 Engen

26 Jahre alt, hat bei DAW Montagen (Singen) gearbeitet

 

Nach Meinung der Deutsche Umwelthilfe e. V. und einer Reihe von nachplappernden Verwaltungsgerichten sollen vor allem alte Diesel an den hohen Stickoxidwerten schuld sein. Die Folge ist und war in einigen Städten Fahrverbot für Fahrzeuge mit der Abgasnorm EURO 1 bis EURO 5. Kein anderes Land der Welt hat so oder ähnlich reagiert.

Was der SOKO-Tierschutz e.V. in Bad Grönenbach aufgedeckt hat, scheint nur der Anfang zu sein. So wie es bislang aussieht, ist alles viel schlimmer, als anfangs angenommen. Milchbauer Endres verstößt auch sonst gegen elementare Vorschriften zum Schutz der Tiere und der Umwelt. Minderwertiges Futter und katastrophale Hygieneverhältnisse haben dazu geführt, dass viele Rinder unter der Klauenkrankheit  Mortellaro (auch Erdbeerkrankheit genannt wegen der blutigen Läufe) leiden. Dem begegnet man am besten mit mehr Hygiene und besserem Futter. Bauer Endres verpasste den Tieren ein antibiotisch wirkendes Fußbad und ließ die Tiere durch Kupfersulfat-wannen stapfen. Den Wanneninhalt soll er dann über die Wiesen und Äcker als Dünger entsorgt haben. Denn das Gelände hat er von einem ansässigen Bauern nur gepachtet. Dessen Wiesen scheinen systematisch heruntergewirtschaftet zu werden. Von dem verklappten Nitrat werden wollen wir im Moment gar nicht sprechen. So ein Mist! Schön wär's, wenn es nur Mist wäre.

Wer als Anwalt am Tag des Fristablaufes eine Berufungseinlegung oder Berufungsbegründung mit hellblauer Tinte unterzeichnet und per Telefax bei Gericht einreicht, geht das Risiko ein, dass die Unterschrift beim Empfänger nicht erkennbar ist. Der nachgereichte Originalschriftsatz mit sichtbarer Unterschrift ist dann aber zu spät. Der Schriftsatz ist damit nicht rechtzeitig eingereicht. Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 31.1.2019 eine Wiedereinsetzungsantrag als unzulässig verworfen mit Hinweis auf § 130 Nr.  6  ZPO. Diesen Anforderungen genügt eine blässlich-blaue Unterschrift im Zweifel nicht.

 

[ZAP Nr. 13 | 17.07.2019 mit Verweis auf BGH, Beschluss vom 31.1.2019, III B 88/8]