Redaktion LAWINFO.DE | Allgemein

Putin und die russische Armee haben vor einem Jahr die Urkaine angegriffen und gehen gegen die dort lebenden Menschen bestialisch vor. Von Kriegsverbrechen, Ermodung von Zivilisten, Zerstören ziviler Einrichtungen, Vergewaltigung, Verschleppung und Demütigung ist alles dabei. Das sind dabei nicht mal ungewöhnliche Exzesse. Das russische Militär geht ganz bewusst so vor.

 

Bislang musste man deswegen keine richtigen Sanktionen fürchten, obwohl erstmal die kriegerischen Handlungen beinahe in Echtzeit dokumentiert werden und die Verantwortlichen dazu noch in vielen Fällen identifiziert worden sind. Es fehlt ein Gericht, dass diese Taten aburteilt.

 

Der internationale Strafgerichtshof in Den Haag kann nur Fälle annehmen, in denen der Kläger und Beklagte Mitglied des Gerichtshofes sind oder der Fall vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen überwiesen wird. Russland ist gerade nicht Teil des Gerichtshofes und würde als ständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat die Überweisung an dieses Gericht durch Veto blockieren.

Damit im 21. Jahrhundert solche Verbrechen nicht ungesühnt bleiben, sondern wie die damaligen NS-Verbrechen aufgearbeitet werden, plädiert die deutsche Außenministerin Baerbock für die Einrichtung eines Sondertribunals, dass das Strafrecht in der Ukraine den Taten zu Grunde legt und die Verfolgung des internationalen Strafgerichtshofs auf  aggesorische Verbrechen erweitert. In den Statuten müsste es dann ausreichen, dass der Opferstaat Vertragspartei ist. Mit der Ukraine wäre das der Fall.

 

Der internationale Strafgerichtshof wird von 123 Staaten anerkannt, allerdings nicht von Russland (und auch nicht von den USA). Die Ukraine hat mit einer Unterwerfungserklärung die Zuständigkeit des Gerichtshofes im Jahre 2014 für sich akzeptiert. Weiter sollte durch eine Gerichtsbarkeit geklärt werden, dass der Aggressor für sämtliche Schäden die er angerichtet hat kostenmäßig zur Verantwortung gezogen werden wird.