RA Rafael Fischer | Allgemein

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat nach ausgiebiger Untersuchung angeblich festgestellt, dass es keine Beweise dafür gibt, „dass jemand schuldhaft etwas getan oder unterlassen hätte, das zu einer Erhöhung der Ansteckungsgefahr geführt hätte“. Die Berichte, die uns vorliegen, lassen anderes vermuten. Ischgl war im März 2020 der Hotspot in Europa, von dem aus sich COVID-19 rasend in ganz Europa ausgebreitet hat, nachdem die Behörden die Urlauber von heute auf morgen in alle Himmelsrichtungen Heim schickten, um diese wieder loszuwerden.

 

Zwar laufen Zivilverfahren weiter, doch scheint die Staatsanwaltschaft das Schild der Unschuldsvermutung hoch zu halten. Die damaligen Verantwortlichen wussten seit Tagen von dem Virus und den vielfachen Ansteckungen. Man wollte aber den Lift-Betrieb zunächst nicht aufgeben. Nach diesseitiger Kenntnis, haben Behörden und Verantwortliche über eine Woche zu spät reagiert. Diese Woche hat dann in der Folge einen riesigen Schaden angerichtet. Müsste Ischgl nach dem Verursacherprinzip hierfür haften, wäre das das Ende des Ski-Ortes.

 

Es ist auch nicht zu vermuten, dass österreichische Gerichte Landsleute verurteilen werden. Jeder, der Schaden genommen hat und weiß, wer dies kausal verursacht hat, sollte ggf. den Weg über internationales Recht versuchen. Im Paznauntal wird sich kein strenger Richter finden.