RA Rafael Fischer | DIESELKLAGEN

Unser Mandant hat im Jahre 2017 einen Schummeldiesel der Baureihe Audi A6 Avant 3.0 TDI erworben. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft München II wusste Rupert Stadler zu diesem Zeitpunkt schon seit 2 Jahren, dass diese Dieselreihe ebenfalls vom Dieselskandal betroffen war. Dennoch ging der Verkauf einfach weiter, als sei nichts geschehen. Nach unserer Ansicht und nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wäre Herr Stadler verpflichtet, alle betroffenen Fahrzeuge aus dem Verkehr zu ziehen bzw. die Verkäufe einzustellen. Das hat er nicht gemacht. Das wird ihm jetzt wohl strafrechtlich auf die Füße fallen, aber auch zivilrechtlich.  Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben, wir haben für wenigstens einen Geschädigten Zivilklage erhoben und nehmen Rupert Stadler persönlich in die Haftung. Das Landgericht Arnsberg wird vermutlich noch in diesem Jahr entscheiden, noch vor Abschluss des Strafverfahrens.

 

Zur mündlichen Verhandlung werden wir die Anordnung des persönlichen Erscheinens von Rupert Stadler beantragen. Er soll die Frage beantworten, wie er die Überschrift zu seinem Aufsatz vor 8 Jahren verstanden wissen will: „Der ehrbare Kaufmann muss in Wirtschaft und Gesellschaft wieder zum Leitbild für ein Miteinander im Zeichen von Moral und Vertrauen werden.“

 

Und bis er selbst so weit ist, sollte er anstandshalber den Bayerischen Verdienstorden so lange zurückgeben.