RA Oliver Hirt | DIESELKLAGEN

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag sinngemäß folgende Entscheidung verkündet: Wer manipulierte Fahrzeuge im Ausland verkauft, kann auch erwarten, dort verklagt zu werden.

 

Der europäische Gerichtshof stellt etwas fest, was grundsätzlich generell so ist. Volkswagen wird bekanntlich Betrug vorgeworfen. Es ist nach internationalem Zivilrecht anerkannt, dass der Schädiger am „Deliktsort“ verklagt werden kann. Das geschieht hier.


Trotz allem wird den Geschädigten in Österreich von uns aus angeraten, dennoch Klage in Deutschland zu erheben und zwar aus zwei Gründen:


(1) Die Gerichte in Deutschland sind bei Volkswagen-Prozessen grundsätzlich schon weiter, es gibt sogar eine höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, von der auch die Käufer in Österreich profitieren.

 

(2) Mit einem deutschen Urteil kann man in Deutschland sofort vollstrecken. Das Vermögen von Volkswagen liegt nicht in Österreich, sondern in Deutschland.

 

[EuGH, Urteil vom 09.07.2020, Az. C 343/19]