RA Rafael Fischer | Führerschein

In Berlin wurde einem auffälligen Falschparker nunmehr der Führerschein entzogen, weil er innerhalb von zwei Jahren mit 83 Parkverstößen aufgefallen war. Die Verwaltungsbehörde sah darin einen Grund, die persönliche Fahreignung des Verkehrsteilnehmers anzuzweifeln und verlangte ein Gutachten (MPU). Jetzt wurde der Autofahrer aktiv und strengte ein Verfahren an. Vergeblich. Im vorliegenden Fall musste sich der Mann auch diejenigen Parkverstöße zurechnen lassen, die – wie er angab – in den zwei Jahren von seiner Frau begangen wurden. Das Gericht sah einen charakterlichen Mangel auch gerade darin, dass er Verkehrsverstöße anderer Personen duldet, wenn diese sein Fahrzeug führen.

 

Die Entscheidung ist zwar noch nicht rechtskräftig, zeigt aber den Trend der Verwaltungsgerichte deutlich.

 

[Quelle: Berliner Zeitung vom 02.12.2016 „Berliner ist führerscheinlos, weil er immer wieder falsch parkte“]