RA Rafael Fischer | Führerschein

Das Handy am Ohr während der Fahrt ist verboten, das weiß jeder. Das gibt sogar einen Punkt. Das Handy-Verbot am Lenkrad gilt aber nicht, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. So entschied jetzt das Oberlandesgericht Hamm (1 RBs 1/14) das Ausschalten des Motors an der roten Ampel spart nicht nur Benzin,

sondern auch Bußgeld. Beim erneuten Start des Wagens – ob über Zündvorrichtung oder über das Gaspedal – muss das Handy aber wieder weggelegt sein. Ob der Fahrer telefoniert kommt es letztendlich nicht an. Es reicht, wenn man das Handy in der Hand hält.