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Bundesweit haben Kleinkriminelle oder Großkriminelle aus Oranienburg vor allem Westdeutschland am 01. Oktober 2018 mit Faxschreiben geflutet, bis 02.10. oder spätestens bis 09.10.2018 „vollständige und aktuelle Firmen- und Betriebsdaten“ gebührenfrei an eine Faxnummer 00800/77000777 zu senden. Angeblich wegen der Datenschutzpflicht DSGVO. In Wirklichkeit ist in dem Schreiben alles Lug und Trug. Im Kleingedruckten zwischen den Zeilen findet sich dann der Hinweis, dass man mit der Unterschrift ein 3-Jahresabo für Informationsmaterial, Formulare und Anleitungen zur Umsetzungen der Vorgaben der DSGVO erhält für insgesamt über € 1.700,00. Auch unsere Kanzlei hat ein solches Formular erhalten. Wir haben wegen des lausigen Täuschungsformulars unmittelbar Strafanzeige erstattet bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Neuruppin, Feldmannstr. 1, 16816 Neuruppin. Angeblich sitzen die Verantwortlichen in Malta. Wir denken auch in der Lehnitzstr. 11 in Oranienburg.

 

Wir können jedem Empfänger nur raten, auch Strafanzeige zu erstatten. Selbst wenn die Täuschung nicht funktioniert hat, war es doch offensichtlich ein Betrugsversuch.

 

 

Wer so hinterlistig und versteckt Informationsmaterial anbietet, dass man noch nicht einmal zuvor gesehen hat, der will schlicht andere dreist ausnehmen.

 

Unseren Anzeigentext, den wir nachfolgend auszugsweise wiedergeben, können Sie gerne verwenden.

 

Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft, Feldmannstr.1, 16816 Neuruppin lautet: 332 UJs 17793/18

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

in obiger Angelegenheit erstatte ich gegen die Verantwortlichen der DAZ Strafanzeige und stelle außerdem vorsorglich Strafantrag und bitte um Überprüfung, inwieweit hier gewerblicher Massenbetrug eingeleitet werden soll.

 

Ich, der Unterzeichner, habe gestern über die Mittagszeit die beiden als Anlage beigefügten Schreiben/Blätter der „Datenschutzauskunft-Zentrale“ erhalten. Bei den Papieren handelt es sich um Täuschungsformulare. Es soll der Eindruck erweckt werden, dass es hier um ein amtliches Verzeichnis nach EU-Vorschriften geht und der Adressat (Gewerbetreibende) die absichtlich fehlenden Daten ergänzen und die Richtigkeit noch mit Unterschrift bestätigen und unmittelbar zurücksenden soll.

 

Im Kleingedruckten findet sich dann versteckt ein Abschluss eines Abos von jährlich € 500,00 (drei Jahre Laufzeit) von offensichtlich unsinnigem Infomaterial und Anleitungen „zur Umsetzung der Vorgaben der DS-GVO“. Die Kosten werden dann als Basendatenschutz-Beitrag bezeichnet. Das ist die gleiche Masche wie seinerzeit die „Gewerbeauskunft-Zentrale“. Dort sind die Hinterleute wohl zwischenzeitlich sämtlich verurteilt worden.

 

Angeblich sollen die Hinterleute in Malta sitzen.

 

Es ist hier schnelles und effizientes Handeln der Staatsanwaltschaft und Polizei gefragt insbesondere sind heute die Möglichkeiten der Vermögensabschöpfung gem. §§ 74 ff. StGB gerade für solche Fälle erheblich erweitert worden, sodass die später zum Einsatz kommenden Bankkonten sämtlich der Beschlagnahme bzw. Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen unterliegen sollten.

 

 

Ich bitte mir das Aktenzeichen mitzuteilen, unter welchem der Vorgang bei Ihnen bearbeitet wird und mit der Bitte spätestens mit Abschluss des Ermittlungsverfahrens Akteneinsicht über den Ausgang des Verfahrens.