RA Rafael Fischer | FISCHERhatRECHT

Bereits im Mai dieses Jahres haben wir über Qualitätsmängel bei Modell 3 Long Range berichtet. EFAHRER.com berichtet nun von einem weiteren Gutachten, wonach es in der Fertigungslinie des Modell 3 erhebliche Qualitätsmängel gibt. TESLA spricht von Abweichungen „kosmetischer Natur“. Bei genauer Begutachtung durch den Gutachter entpuppen sich „die Mängel kosmetischer Natur“ als Risse in der Karosserie. Das ist bedenklich. Der Gutachter des betroffenen Fahrzeuges hält es für unwahrscheinlich, dass dieses Modell so im kommenden Jahr durch den TÜV kommt. Verwunderlich ist, dass das Problem nicht neu ist. Tesla kennt das Problem bereits seit 2017, so EFAHRER.com. Trotz der zwischenzeitlich angelaufenen Produktion in Deutschland (Berlin), ist das, was TESLA abliefert doch keine deutsche Wertarbeit, kein AUDI eben.

 

Auf Tesla könnten nun jetzt erheblich rechtliche Probleme zukommen. Ganz ohne Diesel.

 

Vielleicht sagen die Tesla-Modelle auch die Handschrift von Elon Musk. Der erscheint in letzter Zeit etwas fahrig und oberflächlich. Mal schnell mit einer Rakete in den Weltraum (SpaceX), dann Twitter kaufen, wenig später doch nicht. Derzeit sind TESLA-Fahrzeuge nichts als fahrende Elektromotoren.

 

Lawinfo-Artikel vom 6. Mai 2022 unter https://www.lawinfo.de/index.php/26-ausgewaehlte-rechtsgebiete/kaufrecht/1581-tesla-schwere-qualitaetsmaengel-bei-neufahrzeug 

 

EFAHRER-Artikel unter https://efahrer.chip.de/news/wagenheberaufnahmen-mit-rissen-jetzt-wirds-eng-fuer-tesla_108638