Lawinfo.de | Verkehrsrecht

Fahrverbote werden doch nicht so streng umgesetzt, wie ursprünglich geplant. Hier wurde nachgebessert. Sonst wäre bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 21 km/h bereits ein einmonatiges Fahrverbot die Folge, wer beispielsweise eine 30er Zone falsch einschätzt und mit 21 km/h in stiller Nacht durch die Straße fährt, verlor nach der alten Fassung seinen Führerschein.

 

Damit bleibt es bei der bisherigen Schallgrenze von 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts. Richtig teuer wird es dann, wenn man sein Fahrzeug gar nicht bewegt und falsch parkt.

 

Das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutz-Streifen oder das Parken und Halten in zweiter Reihe kosten künftig bis zu 110 Euro.

 

Wer unberechtigterweise auf einen Schwerbehindertenparkplatz sein Fahrzeug abstellt, zahlt nicht nur 35 Euro, sondern 55 Euro. Diese werden auch fällig, wer einen E-Auto-Ladeplatz zuparkt. Das Zustellen von Feuerwehrzufahrten oder Rettungswegen kostet künftig 100 Euro.

 

Das Durchfahren oder nicht bilden einer Rettungsgasse kostet künftig 200-320 Euro und wird zusätzlich mit einem Monat Fahrverbot geahndet.

 

Nutzung/Blockieren von Gehwegen, Radwegen oder Seitenstreifen kostet künftig bis zu 100 Euro.

 

Auto-Posing und das Verursachen von unnötigem Lärm sowie belästigendes, unnötiges hin- und herfahren wird bis zu 100 Euro teuer.

 

Soviel kostet künftig eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts:

Bis zu 10 km/h zu schnell: 30 Euro (bislang 15 Euro)

11 bis 15 km/h zu schnell: 50 Euro (bislang 30 Euro)

16 bis 20 km/h zu schnell: 70 Euro (bislang 35 Euro

21 bis 25 km/h zu schnell: 115 Euro (bislang 80 Euro)

26 bis 30 km/h zu schnell: 180 Euro (bislang 100 Euro)

31 bis 40 km/h zu schnell: 260 Euro (bislang 160 Euro)

41 bis 50 km/h zu schnell: 400 Euro (bislang 200 Euro)

51 bis 60 km/h zu schnell: 560 Euro (bislang 280 Euro)

61 bis 70 km/h zu schnell: 700 Euro (bislang 480 Euro)

Über 70 km/h zu schnell: 800 Euro (bislang 680 Euro)

 

Soviel kostet künftig eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts:

Bis zu 10 km/h zu schnell: 20 Euro (bislang 10 Euro)

11 bis 15 km/h zu schnell 40: Euro (bislang 20 Euro)

16 bis 20 km/h zu schnell: 60 Euro (bislang 30 Euro)

21 bis 25 km/h zu schnell: 100 Euro (bislang 70 Euro)

26 bis 30 km/h zu schnell: 150 Euro (bislang 80 Euro)

31 bis 40 km/h zu schnell: 200 Euro (bislang 120 Euro)

41 bis 50 km/h zu schnell: 320 Euro (bislang 160 Euro)

51 bis 60 km/h zu schnell: 480 Euro (bislang 240 Euro)

61 bis 70 km/h zu schnell: 600 Euro (bislang 440 Euro)

Über 70 km/h zu schnell: 700 Euro (bislang 600 Euro)

Das, was der Bundestag am 16.04.2021 beschlossen hat, muss nun noch durch den Bundesrat und soll vor der Bundestagswahl in Kraft treten.

 

Wer später sparen will, kann jetzt schon üben.