Redaktion LAWINFO.DE | Schadenersatzrecht

Es häufen sich in Deutschland Katastrophenberichte in Gegenden, die von Starkregen heimgesucht werden. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungsverband (GDV) hat sich nur die Hälfte der Eigenheimbesitzer gegen Starkregen und Überschwemmung abgesichert. Auch Mieter können und sollten das Risiko versichern. Denn die Wohngebäude- und Hausratsversicherung zahlt nur für sogenannte Leitungswasserschäden, nicht das, was vom Himmel kommt.

 

Lässt es die Gefährdungsklasse des Objektes zu, sollte man eine rechtzeitige Versicherung in Erwägung ziehen. Sonst kann es einem so gehen, wie den Menschen aus dem Ahrtal. Diese sind auf staatliche Hilfe und Spenden angewiesen.