Lawinfo | Schadenersatzrecht

Zwischenzeitlich hat auch der Regensburger Universitätsprofessor Michael Heese in einem Gastkommentar dem Aufsatz von Marc-Philippe Weller und Camilla Seemann widersprochen und zwar auf dem gleichen Rechtsportal, auf dem Heese/Ullmann tags zuvor die Flughafenblockaden der Klimaaktivisten „Letzte Generation“ kleingeredet haben.

 

Dabei wägt Professor Heese das Argument „ehrenwerte Ziel der Klimakleber“ als solches ab und kommt zu dem Ergebnis, dass die Behinderung auch einen Nötigungstatbestand erfüllt und es deshalb auf die altruistischen Motive der Klimaaktivisten nicht ankomme. Unserer Auffassung nach ist gar keine Abwägung vorzunehmen, da es durch die Handlungen ja nicht primär um Verbesserungen für den Klimaschutz geht, sondern um den Versuch, den Staat zu Gesprächen mit der Aktivistengruppe zu zwingen und als erstes Zeichen auf den Autobahnen Tempo 100 einzuführen und einen dauerhaft bezahlbaren ÖPNV einzurichten, so Lina Johnsen, Pressesprecherin „Letzte Generation“. Wie der FOCUS geschrieben hat, will die „Letzte Generation“ in erster Linie ein ernsthaftes Gespräch mit der Bundesregierung erzwingen. Und eine solche Erzwingung ist kein ehrenhaftes Vorgehen. Auf das Fernziel kommt es gar nicht an.

 

Das übergeordnete Thema mag zwar Klimaschutz sein, doch die Methode, den Staat zu erpressen, ist infam und keinesfalls ehrenwert.

 

So ist es auch nicht ehrenwert, wenn jemand, der von der Unschuld eines Täters überzeugt ist, diesen aus dem Gefängnis befreit.

 

Erst ganz am Ende bei den Strafzumessungsgründen (im Zivilrecht schon gar nicht) spielt ein ehrenwertes Motiv überhaupt eine Rolle. Die eingeschlagene Taktik der Gruppierung „Letzte Generation“ ist nichts Neues, sondern genau so haftungsträchtig wie andere Störmaßnahmen.

 

Gastkommentar von Heese: https://www.lto.de/recht/meinung/m/klimaaktivisten-haften-fuer-schaeden-flughafen-blockaden-letzte-generation/