RA Rafael Fischer | Kaufrecht

Es ist wohl kein Einzelfall über den die Zeitschrift Focus berichtet. Ein Tesla-Kunde in Deutschland hatte nur solange Freude an seinem Model 3 Long Range bis er einstieg. Auffällig waren unterschiedliche Spaltmaße, ein „krummes“ Lenkrad, schlampige Lackierung. Und das bei einem Neufahrzeug, das über 50.000,00 EUR gekostet hat!

 

Bekannt ist, dass der Tesla-Standard generell unter dem der deutschen und europäischen Fahrzeuge liegt. Aber, dass die Auslieferungsqualität so miserabel ist, hatte der Kunde, über welchen Focus berichtet, nicht gedacht. Da der Kunde von der Geschäftsidee Tesla generell überzeugt ist, wollte er nicht nur vom Kaufvertrag zutreten, sondern ein anderes neues Fahrzeug ohne solche Auslieferungsmängel. Obwohl der Kunde eine Mängelliste mit offensichtlichen „Montags-Merkmale“ vorlegt, ließ es Tesla auf ein Gerichtsverfahren ankommen. Im Rahmen in einem Beweis(sicherungs-)Verfahren wurde ein Gutachter mit der Zusammenstellung der Gutachten beauftragt. Der kam zu dem Ergebnis, dass insgesamt ein „fehlerhafter“ Zusammenbau vorliege, das Fahrzeug nicht den üblichen Qualitätsstandards entspricht. Damit das Fahrzeug einen „ordentlichen“ Eindruck macht, wären Reparaturkosten  von über 10.000,00 EUR notwendig, also etwa 20 % des Neupreises. Die beanstandeten Mängel waren berechtigt.

 

Es scheint so, dass die Qualitätsstandards, an die man in Deutschland gewohnt ist, bei Tesla nicht unbedingt erwarten darf. Wir haben aber sonst auch schon über Risiken informiert, wie beispielsweise, dass die Sitzplätze im Innenraum Schwachstellen aufweisen und bei Auffahrunfällen einfach abbrechen können , sowie der reale Stromverbrauch gerade beim oben genannten Model ein Viertel über den Herstellerangaben liegen dürfen. Ob Tesla damit auf Dauer mit der Konkurrenz mithalten kann, wird sich zeigen.

 

siehe auch https://www.lawinfo.de/index.php/26-ausgewaehlte-rechtsgebiete/kaufrecht/1176-bei-unfall-besser-nicht-in-einem-tesla-sitzen-die-sitze-brechen-schnell-ab 

und https://www.lawinfo.de/index.php/26-ausgewaehlte-rechtsgebiete/kaufrecht/1147-nach-diesel-skandal-folgt-der-e-skandal-elektro-autos-verbrauchen-vielmehr-strom-als-angegeben